Die betriebliche Einkommenssicherung der ElipsLife fand ich schon immer spannend. Die Bedingungen waren aber nicht so toll. Einige der „lustigsten“ Beispiele nutze ich heute noch in meinen Vorträgen 🙂

Außerdem gab es eine Übergangsleistung und eine dauerhafte Leistung. Und für beide gab es eine eigene Definition. Und das war nicht Berufsunfähigkeit. Das war für die meisten Vermittler zu viel, weshalb einfach niemand die betriebliche Einkommenssicherung der ElipsLife verkauft hat.

Die besten Gründe für die betriebliche Einkommenssicherung der ElipsLife

Weil die Elips Life AG dieses Problem wohl erkannt hat, gibt es nun eine „verbesserte“ Version. Die leistet jetzt auch bei Berufsunfähigkeit. Dann ist aber das Produkt nur halb so spannend. Aber alles neue schreckt halt auch ab…

Die betriebliche Einkommenssicherung der ElipsLife hat nämlich aus zwei Gründen das Potential, die Einkommensabsicherung rundum zu ändern. Erstens, weil es eigentlich nur über den Arbeitgeber abzuschließen ist. Deswegen konzentriert sich auch das Marketing auf den Arbeitgeber. Und auch die AVBen sind immer wieder auf den Vorteil des AG ausgelegt. Für den Arbeitnehmer lohnt es sich aber trotzdem. Nicht nur, weil er nicht dafür zahlen muss 🙂

Und zweitens, weil es einen neuen Auslöser definiert, der näher am Bedarf ist als der Begriff der Berufsunfähigkeit. Beschreib ich unten ausführlich 🙂 Jetzt seht ihr mal, wie das nervt, wenn die Versicherer in den Bedingungen immer auf nachfolgende Paragrafen verweisen 😉

Ach ja, und einen dritten Grund hab ich vergessen: Ein begleitendes Case-Management. Heißt bei der ElipsLife Care-Management. Es unterstützt mich in den Bereichen Prävention und Reintegration. Aber nicht nur gesundheitlich. Es hilft mir auch, umzuschulen oder fortzubilden. Quasi Hilfe zur Selbsthilfe. Das finde ich großartig. Sollten andere auch so umfangreich anbieten. Denn Reintegration hilft, lange Leistungsdauern zu vermeiden. Das gefällt dem Versicherer. Und ermöglicht es dem Kunden, wieder eigenständig für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Das gefällt dem Kunden sicher auch gut. Niemand ist gerne allein zu Hause ohne Aufgabe. Denk ich mal so.

Wer ist versichert?

Versichert sind alle Mitarbeiter, die das volle arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalt beziehen, die im Arbeitsvertrag beschriebene Tätigkeit für die vereinbarte Arbeitszeit ausüben, grundsätzlich dem Sozialversicherungssystem der BRD unterliegen und noch keine 67 Jahre alt sind.

Wer ein Sabbatical macht oder in Elternzeit ist, hat erstmal Pech gehabt. Für die versicherte Person ist das sehr ärgerlich, aber aus Sicht des Arbeitgebers, der den Vertrag bezahlt, ist das vollkommen nachvollziehbar. Die AVB geben nicht genau her, ob das dann auch während der Vertragslaufzeit so ist. Ich denke, es kommt darauf an, ob die Rentenleistung als Summe oder im Verhältnis zum Gehalt versichert ist. Im ersten Fall würde ich sagen, es handelt sich um eine Summenversicherung und eine Verweigerung der Rente bei laufender Beitragszahlung ist nicht möglich.

Andererseits ist die Prämie ja nicht eindeutig den einzelnen versicherten Personen zuzuordnen und die Annahmerichtlinien schließen nun mal alle aus, die in Elternzeit oder im Sabbatical sind. Das ist im Einzelfall unbedingt zu klären.

Die betriebliche Einkommenssicherung der ElipsLife ist aus Sicht des Arbeitgebers gedacht

Da die versicherte Person nicht Zielgruppe der ElipsLife ist und der Arbeitgeber unter Umständen auch keine Lust hat, alle Mütter und Aussteiger des Unternehmens zu versichern, ist diese Richtlinie durchaus nachvollziehbar.

Wer bei Vertragsabschluss eine gesetzliche Lohnfortzahlung erhält, ist auch versicherbar. Allerdings ist die Krankheit, die zur Krankschreibung führt, ausgeschlossen. Aber sobald die versicherte Person wieder mehr als 30 Tage ununterbrochen arbeitet, besteht voller Versicherungsschutz. Da hier explizit erwähnt ist, dass die Erkrankung bei Vertragsschluss besteht, ist stark davon auszugehen, dass Mitarbeiter, die während der Laufzeit erkranken, auch versichert bleiben. Alles andere wäre gegen den Vertragssinn. Das würde gegen Treu und Glauben verstoßen.

Wenn während der Vertragslaufzeit ein neuer Mitarbeiter dazu kommt, ist er automatisch mitversichert. Auch die, die ein Sabbatical oder die Elternzeit beenden, sind automatisch versichert. Erst, wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter um 20% verändert, muss ich das sofort der Elips Life melden. Auch wenn das Gehaltsgefüge sich um 20% verändert, muss ich das melden.

Einmalzahlung, Rente und Todesfallleistung möglich

Als Leistung ist eine Rente bis zu 200.000 Euro oder Kapital bis zu 1.000.000 Euro zu versichern. Wer will kann auch einen Todesfallschutz einbauen. Auch bis zu 1 Millionen Euro.

Die elipsLife schützt ihren Bestand, indem sie die vereinbarten Berechnungssätze für das Kollektiv „nur“ für 5 Jahre garantiert. Grundsätzlich ist der Tarif einjährig kalkuliert. Der Vertrag läuft auch immer nur für ein Jahr mit Verlängerungsoption. Fristen beginnen aber nicht neu zu laufen. Die Schuldentilgung per Shotgun ist also nach drei Jahren möglich. Nicht ratsam, aber möglich.

Für ein Kollektiv ist die einjährige Kalkulation sehr spannend, da sich hier nix groß ändern sollte, sofern immer wieder neue Mitarbeiter nachkommen. Und als Arbeitgeber zahle ich keine Rückstellungen fürs Alter, die ich vielleicht nie brauchen werde, weil die Mitarbeiter dann eh weg sind oder ich den Laden verkauft habe.

Die Definition der Arbeitskraftminderung

Der spannendste Teil, den die betriebliche Einkommenssicherung der ElipsLifezu bieten hat, ist sicherlich die Definition der sogenannten Arbeitskraftminderung.

Wenn ich für 18 Monate aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls zu mindestens 25% außerstande war, meiner zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist meine Arbeitskraft gemindert. Bis zu 75% ist sie teilweise gemindert, darüber vollständig.

Das Blöde daran ist, dass jede Verschlechterung ein neuer Leistungsfall ist und damit die Beweislast für den neuen Grad der Arbeitskraftminderung wieder beim VN liegt. Das ist aber ein allgemeines Problem der Staffelregelungen. Auch in den BU-Tarifen, die das so regeln.

Möglichkeiten der Verweisbarkeit

Im Sinne des Arbeitgebers, der ja Vertragspartner der ElipsLife ist, unterstützt der Versicherer bei der Suche nach einem sinnvollen Aufgabengebiet innerhalb der Firma, um die Leistung zu vermeiden. Es sollte aber auch im Sinne des Arbeitnehmers sein, so lange wie möglich eigenständig und durch Arbeit sein Einkommen zu erzielen.

Das ist keine abstrakte Verweisung, aber eine „Unterstützung zur konkreten Verweisung“ könnte man es schon nennen. Es gelten auch die gleichen Maßstäbe wie bei der konkreten Verweisung. Es werden also berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten und das bisherige Gehaltsniveau berücksichtigt.

Doof ist, dass die elipsLife dann doch abstrakt verweist. Denn sie prüft auch, was der Arbeitnehmer noch am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könnte. Das bringt dem Arbeitgeber eher nix und zieht die Leistungsfallbearbeitung nur in die Länge. Aus Versicherersicht verständlich, weil sonst die Kalkulation zu schwierig wäre. Ein Betrieb mit vielen Einsatzmöglichkeiten müsste ich anders berechnen als eine „einseitigere“ Firma.

Höhe der Leistung hängt von der Höhe des Einkommens ab

Der Grad der Arbeitskraftminderung wird dann aus der Höhe des Gehalts in gesunden Tagen im Verhältnis zu einem möglicherweise noch erzielbaren sogenannten Invalideneinkommens berechnet. Hab ich also vorher 3.000 Euro verdient und verdiene jetzt noch 1.500 Euro oder könnte noch 1.500 Euro verdienen, bin ich 50% arbeitskraftgemindert. Das ist mal ein interessanter Ansatz. Wenn ich krankheitsbedingte Einkommenseinbußen versichere, ist das schon verdammt nah am Bedarf.

Wer Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, gilt auch als vollständig arbeitsgemindert. Ich muss also keine Einkommenseinbußen nachweisen.

Sollte ich mit meinem Hinzuverdienst und der Rente der elipsLife mehr verdienen als vorher, würde die Rente entsprechend gekürzt werden. Es sollen dann bitte Richter prüfen, ob die Rente der Elips Life als Summenversicherung zu sehen ist und somit eine Kürzung nicht möglich, oder nicht. Bedarfsgerecht ist es allemal.

Bedarfsgerechte Lösung, aber halt nicht BU

Die betriebliche Einkommenssicherung der ElipsLife ermittelt die  Höhe der Leistung wie oben schon erwähnt entweder in Abhängigkeit zum versicherten Gehalt oder es wird als feste Summe vereinbart. Die Leistung an das Gehalt zu koppeln, erscheint mir persönlich spannender, weil es in den allermeisten Fällen bedarfsgerechter wäre. Wer tatsächlich weniger ausgibt, als er verdient, muss eh seinen Bedarf anders ermitteln. Wie das geht, steht hier 🙂

Was dann wieder sehr fair gegenüber dem Arbeitnehmer ist: Die betriebliche Einkommenssicherung der ElipsLife zahlt unter Umständen schon vor Ablauf der 18 Monate, wenn der Versicherte kein Krankengeld oder Krankentagegeld mehr erhält.

Und wem der Begriff der Arbeitskraftminderung zu doof ist, der kann auch eine Leistung bei Berufsunfähigkeit mit oder ohne abstrakte Verweisung vereinbaren. Das ist dann für all die Vermittler, die Angst vor der Haftung haben, weil die BUV doch das einzig wahre Produkt zur Einkommenssicherung ist 🙂

Keine Gesundheitfragen, wenn alles passt

Der Versicherer bietet den Versicherungsschutz grundsätzlich ohne individuelle Risikoprüfung an. Allerdings legt die ElipsLife eine Einkommensgrenze fest. Wird diese überschritten, muss geprüft werden. Bei größeren Kollektiven wird eine allgemeine Grenze festgelegt. Nach Angaben des Versicherers lassen sich etwa 95% der Kollektive ohne persönliche Prüfung versichern.

Unterm Strich ist die betriebliche Einkommenssicherung der ElipsLife eine herzlich willkommene Alternative zu den gängigen Lösungen am Markt. Durch die Hinwendung zum eigentlichen Bedarf und dem Arbeitgeber, hat das Produkt das Potential, zumindest die Absicherung des Einkommens über die bAV nachhaltig zu verändern. Aber auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte sich vor allem das umfangreiche Care-Management genauer ansehen.