Es ist nie einfach… Ich will einfach bestens abgesichert sein, aber in den Bedingungen stehen so viele unterschiedliche Begriffe… Der versicherte Beruf ist z.B. immer der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf. Und zwar genau in der Ausprägung, wie ich ihn gestaltet habe. Wenn ich Bäcker bin, aber nur mit einem Feuer backe, zu dem ich selbst das Holz im Wald geschlagen habe, dann ist das eben so. Dann gehört das zu meinen täglichen Tätigkeiten. Das Beispiel ist bewusst extrem gewählt. Es ist strenggenommen auch dann voll falsch, wenn ich selbständiger Bäcker bin. Denn in der Umorganisation wäre zumutbar, dass ich jemand anderen das Holz schlagen lasse…

Was ist der versicherte Beruf bei Auszubildenden?

Was ist aber der versicherte Beruf bei Auszubildenden? Oft ist bei Auszubildenden nicht die Ausbildung, sondern der angestrebte Beruf abgesichert. Ist das ein Unterschied? Und wenn ja, ist das schlimm?

Also, ein Unterschied ist es auf jeden Fall, denn es gibt viele Ausbildungen und mit manchen kann ich dann auch mehrere Berufe ergreifen. Welcher ist dann der versicherte Beruf? Im Einzelfall kann das egal sein, aber wenn mich jemand fragen würde, was grundsätzlich besser ist, wäre die richtige Antwort: Ein Auszubildender sollte in der Berufsunfähigkeits-Versicherung seine Ausbildung versichern. Nicht den Beruf, den er dann vielleicht machen kann.

Die Ausbildung sollte also der versicherte Beruf sein. Tatsächlich hat das BGH aber mal festgestellt, dass das angestrebte Berufsbild auch eine Rolle zu spielen hat. Denn eine Ausbildung ist nun mal kein Beruf. Es ist also alles nicht so einfach.

Wie wichtig ist hier eine sauber formulierte Klausel?

Aber sollte ich dann als Azubi einen Tarif vorziehen, der das gut geregelt hat? Und was sollte mir das wert sein?

Auch nicht pauschal zu beantworten… Ich bin für gewöhnlich nur kurze Zeit in der Ausbildung, aber der Vertrag läuft vielleicht 40 Jahre. Glücklicherweise haben die meisten Versicherer, die die Definition der Ausbildung gut geregelt haben, auch die anderen Dinge gut geregelt. Deshalb wird es kaum Versicherer geben, die an dieser Stelle sauber regeln und an anderen wichtigen dann nicht.

Als Kunde, der Versicherungsschutz sucht, muss sich überlegen, wie weit die Tätigkeiten in der Ausbildung von denen im Beruf abweichen, und wie lange die Ausbildung noch dauert, wenn ich bewerten will, wie wichtig mir diese Klausel ist. Ich persönlich kann mir kaum eine Ausbildung vorstellen, die körperlich anstrengender ist, als der angestrebte Beruf. Allerdings kann der Lernstress oder eine Prüfungsangst mir die Ausbildung versauen, meinen angestrebten Beruf aber halt nur indirekt.

Im Leistungsfall sollte man sich unbedingt Unterstützung holen. Am besten bei Stephan Kaiser. Und von seinem Versicherungsmakler sollte man sich einfach einen Versicherer aussuchen, der diese Klausel sauber formuliert hat.

Wer es genauer wissen will, darf mich gerne anrufen 😉