Die Einkommensabsicherung ist im Moment ein wenig so wie die Bundesliga, wenn der FC Bayern mit 20 Punkten Vorsprung auf Platz 1 steht. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung liegt in der Gunst aller uneinholbar vorne und es ist kaum Luft nach oben für Verbesserungen. Mal abgesehen von den Wünschen einiger nach einer BUV ohne Antragsfragen.  Oder einer BUV, die auch für Handwerker bezahlbar ist. Im Fußball werden dann die unteren Ligen auf einmal interessanter. Und bei den biometrischen Risiken ist das die Arbeitskraft-Absicherung, die derzeit von der Grundfähigkeits-Versicherung angeführt wird, was das öffentliche Interesse anbelangt. Immer mehr Versicherer bringen eigenständige Tarife dieses Produkts auf den Markt. Und so jetzt auch der Trikotsponsor von 1860 München, mit der Grundfähigkeitsversicherung der Bayerischen, um diese Analogie einigermaßen gelungen zu schließen.

Die Grundfähigkeitsversicherung der Bayerischen

Der Tarif nennt sich ExistenzPlan und ist in den Varianten aktiv und kreativ abzuschließen. Mir persönlich würde es gefallen, die Branche würde sich ein wenig der Sprache der Kunden annähern. Aber sei es drum. Der ExistenzPlan fällt auf jeden Fall aus der PROTECT-Serie der Bayerischen raus. Das ist schon mal ein großer Schritt in Richtung Verständlichkeit.

Die Besprechung des gesamten Tarifs lässt sich sehr stark verknappen. Denn die ExistenzPlan-Berechtigung ergibt sich schon alleine aus dem Mindesteintrittsalter von 3 Jahren, dem Prognosezeitraum von 6 Monaten und einer Umtauschoption in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Die Grundfähigkeitsversicherung der Bayerischen sollte also jedem Drei-Jährigen im Bestand vorgeschlagen werden. Der Tarif ist bereits in meinen Marktvergleich der Grundfähigkeitsversicherungen eingeordnet.

Aber der Reihe nach. Die Bedingungen lassen sich insgesamt recht flüssig lesen. An manchen Stellen müsste die Grundfähigkeitsversicherung der Bayerischen aber tiefer ins Detail gehen. Denn der Leser muss sich logischerweise immer fragen, wie diese Aufgabe ein dreijähriges Kind lösen würde.

Diese Problematik wird folgendermaßen angesprochen:

„Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt nur dann vor, wenn die entsprechende Grundfähigkeit bei der versicherten Person zu dem in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungsbeginn vorhanden war. Hiervon abweichend gilt für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: Soweit die entsprechende Grundfähigkeit bei Versicherungsbeginn altersbedingt noch nicht vorhanden war, liegt ein Verlust der Grundfähigkeit auch dann vor, wenn sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erworben wurde.“

Ich hielte es für sinnvoll, hier zu ergänzen, dass auch versichert ist, wenn durch einen Krankheit, die nach Versicherungsbeginn erstmals diagnostiziert wurde oder durch einen Unfall die versicherte Person am Erwerb einer Grundfähigkeit gehindert wird.

In der jetzigen Version hat das 3-jährige Kind bis zum abgeschlossenen Erwerb einer Grundfähigkeit keinen Schutz. Auf dem Papier, versteht sich. Es ist davon auszugehen, dass die Bayerische auch in diesen Fällen leisten würde.

Was ist versichert bei der Grundfähigkeitsversicherung der Bayerischen

Die versicherten Grundfähigkeiten sind die Sinne Sehen, Hören und Sprechen. Beim Sprechen will der Klugscheißer in mir, dass die versicherte Person keine verständlichen Wörter mehr produzieren kann. Die Bayerische verlangt „Worte“. Wörter stehen im Duden, Worte sind hauptsächlich die zitierten Aussagen schlauer Menschen. Die Worte Schopenhauers sind den wenigsten Menschen verständlich. Obwohl Schopenhauer verständliche Wörter benutzen kann. Aber das nur am Rande.

Des Weiteren ist der Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Stehen, Sitzen, Treppensteigen, Knien, Bücken, Heben, Halten, Tragen, Gebrauch einer Hand und eines Arms, Gleichgewichtssinn, Autofahren und eigenverantwortliches Handeln. In der Version kreativ ist das Schreiben, das Bedienen einer Tastatur und der Intellekt versichert.

Interessant ist, dass die Bayerische beim Knien verlangt, mit beiden Knien den Boden zu berühren und sich dann ohne Unterbrechung zu erheben. Eine Unterbrechung kann sehr kurz sein. Allein diese Klausel dürfte für Fliesenleger sehr interessant sein.

Die Auslöser sind allesamt auf gehobenen Marktstandard definiert. Nur bei dem Autofahren findet sich der Einschub „vorbehaltlich Satz 2“, den ich nicht so recht deuten vermag, weil er den Sinn des zweiten Absatzes negieren würde. Ansonsten ist aber positiv an dieser Klausel hervorzuheben, dass nicht nur der Verlust des Führerscheins versichert ist, sondern auch, wenn ich nicht im Stande bin, aus gesundheitlichen Gründen den Führerschein zu machen.

Mobilität versicherbar

Optional lässt sich die Mobilität, eine Infektionsklausel und Leistung bei schweren Depressionen versichern. Die Infektionsklausel gibt es nur einmal am Markt bisher, die Leistung bei psychischen Erkrankungen gibt es in dieser Ausprägung bereits zwei Mal und einmal umfassender. Die Mobilität gibt es bisher nicht zu versichern. Damit ist die Fähigkeit des Fahrradfahrens oder das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel gemeint.

Über den zusätzlichen Nutzen lässt sich streiten, aber es ist doch sehr zielgruppenorientiert. Und Zielgruppenorientierung ist genau der Weg, den die Versicherer gehen müssen. So lässt sich die Absicherungsdichte in der Arbeitskraft- und Einkommens-Absicherung erhöhen.

Die BU-Option ist selbstverständlich an einige Bedingungen geknüpft. Die GFV muss mindestens 5 Jahre bestehen und kann nur bei Abschluss eines Studiums oder Ausbildung bzw. Aufnahme einer unbefristeten Anstellung gezogen werden.

Auch die Mitteilungspflichten sind sinnvoll gestaltet, da der Versicherte nicht von sich aus erkennen muss, wann eine Grundfähigkeit wieder hergestellt ist.

Unterm Strich muss der Tarif der Bayerischen allein durch die frühe Versicherbarkeit und die BU-Option zum Standard in der Beratung werden. Die Verbesserungsmöglichkeiten sind selbstverständlich auch meiner kleinlichen Betrachtung geschuldet, aber die Bayerische sollte sich unbedingt damit bei einer Neuauflage auseinandersetzen.

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