Steueroptimiert Vererben und Verschenken gewinnt angesichts gewachsener Werte und demografischer Entwicklung zunehmend an Bedeutung.

Allerdings sind die künftigen Rentner körperlich fitter denn je – das wiederum könnte dazu führen, dass sie in ihrer zweiten Lebenshälfte einen großen Teil erworbenen Wohlstandes aufbrauchen müssen.

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Flexibilität in der Leistungsphase und steuerarmes Vererben sind wichtig

Da der eigene Todeszeitpunkt üblicherweise unbekannt ist, stellt sich zumindest für vermögende Menschen die Frage, ob und wie sie ihre Mittel zwischen Langlebigkeit und vorzeitiger Schenkung an mögliche Nachkommen aufteilen können. Ein modernes Finanzprodukt muss demnach zwei Bedürfnisse der heutigen Senioren – besser: Best-Ager – erfüllen können: Flexibilität auch in der Leistungsphase, um auf mögliche Veränderungen reagieren zu können, und möglichst steuerarme Vererbbarkeit.

Flexibilität im Versicherungs-Produkt

Während bei der Vererbbarkeit das Steuerrecht eine große Rolle spielen dürfte, lässt sich die Flexibilität relativ einfach produktseitig lösen. Flexibilität drückt sich als Erstes in ständiger Verfügbarkeit aus. Bei Vorsorgeprodukten der dritten Schicht ist es selbstverständlich, dass der Kunde während der Ansparphase auch jederzeit auf das eingezahlte Kapital abzüglich der Kosten zugreifen kann. Bis zum Rentenbeginn kann er praktisch immer Geld entnehmen oder auch zuzahlen.

Kapitalwahlrecht in der Rentenversicherung

Beinahe alle Tarife bieten ein Kapitalwahlrecht bei Beginn der Rentenphase an. Das bedeutet, der Versicherte kann zu Rentenbeginn wählen, ob er das ganze Geld auf einmal haben möchte oder lieber die monatliche Rente. Das kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Es könnte sich die Gesundheit dahingehend verschlechtert haben, dass eine monatliche Rentenzahlung schlicht nicht wirtschaftlich wäre. Vielleicht hat aber auch die Entschuldung des Häuschens nicht wie geplant funktioniert, oder es stehen Reparaturen an. Vielleicht hat sich aber auch die Marktlage geändert, weshalb sich mit relativ sicheren Investitionen ein besseres Auskommen erzielen ließe als mit den vereinbarten Rentenfaktoren.

Die Market-Option

Schließlich könnte es auch sein, dass andere Anbieter dann attraktivere Produkte haben, weshalb eine Verrentung bei einem anderen Anbieter erstrebenswert erscheint. Das wäre aber ärgerlich, weil die Kapitalauszahlung nach derzeitigem Recht dann versteuert werden müsste, bevor sie in den neuen Vertrag eingezahlt werden kann. Es sei denn, der Vertrag hätte eine sogenannte Market-Option. Diese bietet aktuell nur eine Hand voll Versicherer. Die Market-Option erlaubt es dem Versicherten bei Rentenbeginn das Vertragsvermögen steuerfrei einem anderen Versicherer zu übertragen, damit dieser es zu besseren Konditionen verrenten kann. Da diese Option aus dem englischsprachigen Raum kommt, ist es nicht überraschend, dass die Canada Life und die Standard Life Versicherung sie haben – aber nicht nur. Ob dieses Modell in Deutschland aber tatsächlich steuerfrei durchzuführen ist, muss ein Steuerberater klären. Es spräche einiges dagegen, aber die genannten Versicherer werben dennoch munter damit.

Niemand weiß, was die Zukunft bringt

Ich muss nicht diskutieren, wie wahrscheinlich es wäre, dass ein künftiges Angebot eines anderen Versicherers mit den heutigen garantierten Rentenfaktoren mithalten könnte. Das ist ja auch nicht unbedingt nötig, dass der dann zu wählende Tarif eine höhere Rendite verspricht. Es könnte ja auch sein, dass er einfach flexibler ist als heute bekannte Tarife oder interessantere Optionen bietet.
Manche Versicherer ermöglichen es ihren Versicherten, auch nach Rentenbeginn auf das eingezahlte Kapital zuzugreifen. Eine solche Option, die zwar leider ein wenig Rendite kostet, ist aber sinnvoll, da sich ja auch jederzeit während der Rentenphase etwas Unvorhergesehenes ereignen kann. Dann Geld entnehmen zu können, ist ein großer Vorteil, wenn zu dem Zeitpunkt ein Kredit teurer käme, als der zu erwartende Verlust durch die Neuberechnung der Rente.

Flexibler Rentenbeginn

Im Hinblick auf eine freiwillig längere Arbeitsphase ist auch die Möglichkeit, den Rentenbeginn zu bestehenden, Rechungsgrundlagen hinausschieben zu können, wichtig. Insofern sollten die Produkte auch um die Möglichkeit von Zuzahlungen während der Rentenphasen erweitert werden. Bisher gibt es das erst bei einigen Anbieter. Die Möglichkeit ist beispielsweise dann interessant, wenn altersbedingt Immobilien verkauft werden. Diese Mittel können dann beispielsweise der Finanzierung der laufende Rente oder eines Pflegebedarfs dienen.

Wie ist das Geld in der Rentenphase investiert?

Auch ein spannendes Thema für die Zukunft der Rentenversicherung ist die Geldanlage in der Rentenphase. Derzeit fließt das Geld bei Rentenbeginn in den als sicher geglaubten Deckungsstock, der seit 2004 ja Sicherungsvermögen heißt. Hier ist das Geld sicher, aber renditearm angelegt, damit Schwankungen in der Auszahlungsphase vermieden werden.
Wenn aber heute jemand mit 65 Jahren und fünf Monaten in Rente geht, dann darf er mit einigem Recht annehmen, dass er noch weitere 20 Jahre erleben darf; was kein so schlechter Anlagehorizont ist. Flexibilität würde dann bedeuten, die Anlage frei nach dem eigenen Risikoprofil gestalten zu können.

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Wer bietet das an?

Der deutsche Axa-Konzern hat hier mit der Performance Flex einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Da es sich um eine Rente mit Indexbeteiligung handelt, ist das Vertragsvermögen über die gesamte Laufzeit im Sicherungsvermögen der Axa. Von freier Fondsanlage kann also nicht die Rede sein. Allerdings wird in diesem Tarif die Rentenphase in eine Aktiv- und eine Ruhestandsphase unterteilt. Während der Aktivphase kann man die Überschüsse weiter in die Indexbeteiligung laufen lassen und so auf eine höhere Rendite hoffen. Ob diese dann tatsächlich höher ist, bleibt abzuwarten. Denn zunächst muss das Sicherungsvermögen Überschüsse erzielen. Erst dann kann die Rendite durch eine Indexbeteiligung vielleicht steigen. Die Ruhestandsphase kann bis zum 85. Lebensjahr aufgeschoben werden.

Die Inter hat bei dem Produkt Mein Leben das Problem über einen Auszahlplan gelöst, die Swiss Life geht den Gedanken in der neuen Maximo bis zum Ende.

Mehr Rente in der aktiven Rentenphase

Diese Möglichkeit, in den ersten Jahren der Rentenphase eine höhere Rente anzubieten, kann in vielen Fällen eine sinnvolle Lösung sein.
Die Basler Versicherungen beispielsweise bieten in ihrem Portfolio schon länger eine Rente mit fallender Leistung an. Zu Beginn erhalte ich eine erhöhte Rente, die mit der Zeit auf die Höhe der Garantierente sinkt.

Flexibles Vererben

Auch beim Vererben ist Flexibilität gefragt. Es könnte nämlich für immer mehr Großeltern interessant sein, den größten Teil ihres Vermögens den Enkelkindern zu vermachen.
Warum? Wenn Großeltern sich Gedanken über die Vermögensaufteilung machen, ist die Eltern-Generation wegen steigenden Lebenserwartung meist selbst schon älter – und hat sich etabliert. Die Enkelkinder hingegen haben vielleicht gerade erst geheiratet oder sind mitten in der Finanzierung einer Immobilie. Unabhängig davon, wie viel zu vererben ist, ist der Hebel bei den Enkeln meist am Größten. Mit einem Versicherungsvertrag lässt sich über das Bezugsrecht einfach festlegen, wer im Leistungsfall das auszuzahlende Vermögen erhalten soll. Dazu ist kein Notar notwendig und eine Erbfolge muss ebenfalls nicht beachtet werden.

Freibeträge beim Vererben nutzen

Allerdings ist der persönliche Freibetrag mit 200.000 Euro bei Enkeln niedriger als bei den eigenen Kindern. Dort beträgt er das doppelte, nämlich 400.000 Euro. Sofern die eigenen Kinder bereits verstorben sind, würde der Freibetrag der Enkel ebenfalls auf 400.000 Euro aufgestockt. Alles, was diesen Freibetrag übersteigt, müssen die Enkel je nach Höhe einem Satz zwischen sieben und 30 Prozent versteuern. Versicherungen bieten einige Möglichkeiten für die Nachlassregelung.
Das erste Modell ist mit jeder herkömmlichen Risikolebensversicherung nachzubilden. Den meisten Vermittlern ist dies bereits aus dem alltäglichen Geschäft bekannt, wenn es um die Todesfallabsicherung von Ehepaaren geht. Hier wird „über Kreuz“ versichert, um Erbschaftssteuer zu sparen. Es werden also zwei Verträge gemacht.
Bei dem einen ist der Mann versicherte Person und die Frau Versicherungsnehmer und bei dem anderen umgekehrt. So könnte ich die Versicherungssumme als Vertragsleistung komplett steuerfrei an den Hinterbliebenen vererben.

Zwei Versicherungsnehmer für steuerarmes Vererben

Nach diesem Schema bieten einige wenige Versicherer am Markt, wie z.B. die Helvetia Versicherungen, die Swiss Life oder seit neuestem auch die Gothaer Lebensversicherung AG, eine Renten- oder Lebensversicherung an, bei der aber zwei Versicherungsnehmer in einem Vertrag bestimmt werden können. Ist der Großvater die versicherte Person und Versicherungsnehmer und der Enkel ist der zweite  Versicherungsnehmer, kann ich im Todesfall der versicherten Person die Versicherungssumme zur Hälfte Erbschaftssteuerfrei vererben, da es sich ja um eine Leistung aus dem Vertrag handelt.
Damit die Versicherungsleistung auch einwandfrei eine Todesfallleistung ist, sollte sie höher sein als das Vertragsvermögen. Deshalb ist bei diesen Tarifen diese Leistung meist mit 101 Prozent des Vertragsguthabens angegeben.
Da es bei den am Markt angebotenen Versicherungen mit zwei Versicherungsnehmern auch möglich ist, die prozentuale Aufteilung zwischen den einzelnen Versicherungsnehmern zu ändern, kann man über Schenkungen eine zweite Möglichkeit nutzen, um Steuern zu sparen.

Auch bei Schenkungen möglich

Eine Schenkung ist zu Lebzeiten alle zehn Jahre in den oben genannten Grenzen steuerfrei möglich.
Angenommen der Großvater möchte 500.000 Euro dem Enkel übertragen, kann er bei Vertragsbeginn 40 Prozent der Versicherungsnehmer-eigenschaften steuerfrei abgeben. Das Spiel kann alle zehn Jahre wiederholt werden. Sollte der Großvater innerhalb eines Zehn-Jahreszeitraumes sterben, gibt es für das Erbe keinen neuen Freibetrag. Aber in diesem Beispiel wäre das Geld nach 20 Jahren steuerfrei vollständig übertragen.

Kontrolle bedingt möglich

Ein interessanter Nebeneffekt bei der prozentual freien Aufteilung ist die Möglichkeit, sich ein Prozent der Versicherungsnehmereigenschaften zu halten. So kann der Enkel zu Lebzeiten des Schenkers nicht ohne dessen Zustimmung über das Geld verfügen. Inwieweit dieses Modell rechtlich einwandfrei ausgestaltet, wenn der Großvater der Beitragszahler ist, sollte man vorher mit einen Fachanwalt für Steuerrecht diskutieren, um sich nicht dem Tatbestand der Steuerumgehung schuldig zu machen. Außerdem könnte der Enkel sich auch vorzeitig in die Schenkung einklagen. Das muss er aber auch erstmal wissen 😉

Günstigere Berechnung des Wertes

Ein weiterer Vorteil beim Verschenken einer Rentenversicherung ist die Berechnung des Wertes. Hier wird nämlich nicht der Rückkaufswert zugrunde gelegt, sondern die Jahresrente. Diese multipliziere ich mit einem sogenannten Vervielfältiger, der sich aus §14 des Bewertungsgesetzes ergibt, wodurch ich einen deutlich geringeren Wert berücksichtigen darf. Möchte beispielsweise ein Vater seiner 40-jährigen Tochter 900.000 Euro schenken, wurden nach Abzug des Freibetrags noch 500.000 Euro mit 15 Prozent versteuert werden. Unterm Strich kommen also 75.000 Euro nicht bei der Beschenkten an. Werden die 900.000 Euro als Rentenversicherung verschenkt, beträgt der zu berücksichtigende
Wert nur 385.000 Euro, was der jährlichen Rente mal dem Vervielfältiger entspricht.
Diese Summe läge innerhalb des Freibetrags, weshalb ich überhaupt keine Erbschaftssteuer zahlen müsste.
Wollte man die Ersparnis von 75.000 Euro über die Rendite erwirtschaften, wären über acht Prozent nach Kosten notwendig. Das ist am derzeitigen Markt nicht darstellbar.

Dieses Modell ist vor allem beim Vererben höherer Werte sehr interessant. Mit dem CashPlan der Helvetia ließe sich das z.B. in die Tat umsetzen. Mit dem Produkt der Standard Life ginge das aber wohl auch. Allerdings wirbt nur die Helvetia damit.

Unterm Strich

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die angesprochene Zielgruppe für Vermittler äußerst attraktiv ist und auch der Markt innovative Lösung bereit hält. Etwas enttäuschend ist allerdings, dass es vor allem im Bereich der Steuerspar-Modelle keine Handvoll Anbietern gibt, die eine dieser Lösungen im Programm hätte. Hier haben die Versicherer noch großes Potential und nicht mehr viel Zeit, um sich auf den kommenden Bedarf der Babyboomer-Generation vorzubereiten.

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