Die Rechtsschutzversicherung ist noch immer eine der eher vernachlässigten Massensparten.

Es herrscht hier ein hohes Maß an Unsicherheit. Viele Menschen fühlen sich zunehmend überfordert mit dem Tempo, in dem sich die Gesellschaft verändert und sehen sich ständig mit neuen Regeln und Gesetzen konfrontiert. Im Gegenzug werden alte Urteile in der Rechtsprechung neu interpretiert. Auch Vertragsinhalte werden immer komplexer. Und insgesamt hat ein Großteil der Bevölkerung regelmäßig das unbestimmte Gefühl, rechtlich übervorteilt worden zu sein. Eine Rechtsschutzversicherung als Rechtsdienstleister könnte da die richtige Lösung sein. Aber eine neue zusätzliche Versicherung? „Brauche ich nicht!“

Wir möchten Ihnen gerne ein Dutzend Gründe liefern, weshalb jeder sehr wohl eine Rechtsschutzversicherung braucht.

Die Rechtsschutzversicherung braucht jeder!

  1. Die Kosten eines Rechtstreits können schnell ungeahnte Höhen erreichen. Zudem belaufen sich bei einem mittleren vierstelligen Streitwert die möglichen Kosten des Rechtsstreits (bis zur zweiten Instanz) bis zum eigentlichen Streitwert. Das bedeutet, wenn ich ein Rechtsstreit verliere, zahle ich vielleicht sogar den doppelten Schaden, weil ich die Kosten auch tragen muss.
  2. Die Haftpflichtversicherung schützt den Schädiger und den Täter; die Rechtsschutzversicherung hilft den Geschädigten UND den Opfern!
    Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist, neben dem Begleichen von Haftpflichtansprüchen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen die versicherte Person. Somit haben Schädiger über ihre Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz. Aber wer vertritt die Interessen des Geschädigten? Für die Durchsetzung eigener Haftpflichtansprüche gegen einen Dritten ist eine Rechtsschutzversicherung erforderlich.

    Ich klage nie…

  3. Jährlich gehen über zwei Millionen Zivilklagen bei Gericht ein.
    Zivilklagen können Rechtsstreitigkeiten von Privatpersonen (natürliche Personen und/oder juristische Personen) untereinander sein, z. B. Streitigkeiten aus Miete, Kauf, Werkvertrag, Schadenersatzklagen und Erbstreitigkeiten. Dies sind auch die häufigsten Deckungsfälle bei den Rechtsschutzversicherern.
  4. Jährlich gibt es ca. 2,3 Millionen Verkehrsunfälle…
    …und ca. 40 Prozent davon landen vor Gericht. Sei es, weil die Schadenhöhe strittig ist oder gar die Schadenfrage. Oftmals sind auch ausländische Verkehrsteilnehmer in einen Unfall involviert, was das Einschalten eines Anwaltes in den meisten Fällen unumgänglich macht. Und nicht nur die Thematik eines Unfalles ist im Verkehrsbereich erheblich. Möchte man sich z. B. gegen den Entzug des Führerscheins wehren, der aufgrund von wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung droht, hat man nur mit einem teuren Rechtsanwalt eine Chance.

    Die Rechtsschutzversicherung zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  5. Jährlich nehmen die Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen zu.
    Schadenbeispiel: Frau Müller (VN) ist durch Krankheit berufsunfähig. Ihr behandelnder Arzt bescheinigt ihr auch, dass sie im bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr wie gewohnt arbeiten können wird. Aufgrund der medizinischen Unterlagen kommt der BU-Versicherer zu einem ganz anderen Ergebnis und verweigert die Leistung. Da es um medizinische Sachverhalte und falsche Gutachten geht, kann der Versicherungsmakler nicht ausreichend helfen. Das Einschalten eines Anwalts ist notwendig.
  6. Jährlich gehen über 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten ein.
    Acht Stunden unseres Tages verbringen wir im Schnitt in der Arbeit. Hier kann viel passieren, was ein Arbeitsgericht verhandeln muss, z. B. Mobbing, Änderungskündigung, Kündigung oder Probleme mit der Gehaltszahlung. Die Kosten hierfür trägt jede Partei in der ersten Instanz selbst (siehe nächster Punkt), sofern dies nicht eine Gewerkschaft auffängt.
  7. Bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit zahlt jede Partei bis zur ersten Instanz die eigenen Kosten selbst – und zwar völlig unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Bei Streitsachen, die ein Arbeitsgericht verhandelt, gibt es eine Besonderheit, die man unbedingt beachten muss. Denn die Kosten einer Verhandlung in der ersten Instanz sind unter den streitenden Parteien gleichermaßen aufzuteilen. Die eigenen Kosten trägt jede Partei selbst. Und das unabhängig davon, ob sie den Rechtsstreit gewinnt oder verliert. So kann es hier oft vorkommen, dass von dem „gewonnenen“ Geld ein Großteil zurück an den Anwalt und Gericht zu zahlen ist. Eine Rechtsschutzversicherung hilft hier!
  8. Es gibt rund 35 Mio. Mietverhältnisse
    Kündigung wegen Eigenbedarfs, Fehler in der Nebenkostenabrechnung, Probleme mit der Zahlung der Miete etc… Das und vieles mehr kann im Zusammenhang mit gemieteten/vermieteten Wohneinheiten zu Streit führen.

    Mehr Streit in der Stadt als auf dem Land

  9. Gerade in Großstädten und Ballungszentren herrschen Risiken
    Am streitlustigsten ist man in den Stadtstaaten Hamburg (24,3 Streitfälle pro 100 Einwohner), Berlin (26,2 Streitfälle pro 100 Einwohner) und Bremen (22,5 Streitfälle pro 100 Einwohner). Das liegt an der hohen Dichte an Menschen, Autos, Wohnungen etc. Wer also in Ballungszentren wohnt, sollte sich Gedanken machen. Denn die Wahrscheinlichkeit in einer Großstadt in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist natürlich immens höher. Auch der Wohnungsmarkt ist dort angespannter und bietet enormes Streitpotenzial.
  10. Streitwerte steigen (und damit auch die Anwalts- und Gerichtskosten) wegen der steigenden Lebenshaltungskosten.
    Nicht nur dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Gebühren der Rechtsstreitigkeiten angehoben hat, auch die Streitwerte sind über die Jahre gestiegen. Außerdem sind die Einkommen in der Bevölkerung in den letzten Jahren gestiegen. Das macht bei einem durchschnittlichen Arbeitsrechtsstreit – z. B. wegen einer Kündigung – knapp 1.000 Euro mehr an Streitwert. Auch Mietpreise und Kosten der allgemeinen Lebenshaltung sind in den letzten Jahren rapide angestiegen.

    Unwissenheit schütz nicht vor Strafe

  11. Es gibt immer mehr Gesetze und Verordnungen
    Wenn man die Entwicklung betrachtet und die nähere Vergangenheit einbezieht, sind aus zehn (für jedermann nachvollziehbaren) Geboten im Laufe der Zeit knapp 2.000 Gesetze (im Bundesrecht) und 3.400 Verordnungen mit 76.382 Artikeln und Paragraphen geworden, die nun leider nicht mehr für jedermann nachvollziehbar sind.
    Oder wussten Sie, dass Sie zwar unbekleidet Autofahren, nicht aber unbekleidet aus diesem aussteigen dürfen? Und wenn Sie das wussten: Wieso wussten Sie das? 😉
    Oftmals führen Fehltritte, die man so bewusst gar nicht tätigen wollte, zu Problemen, die gerichtlich oder zumindest nur mit anwaltlicher Hilfe zu bewältigen sind.
  12. Die Rechtsschutzversicherung führt zu Chancengleichheit
    Zum Abschluss ein Punkt zum Thema „Fairness“: Als durchschnittlicher Bundesbürger sieht man sich häufig von großen Institutionen (sei es privatwirtschaftlich oder staatlich) ungerecht behandelt. Ob nun Autokonzerne, das Finanzamt, GEZ oder andere große Unternehmen. Möchte man sich alleine gegen solche wehren, sieht man sich häufig gegen eine Schar an Anwälten ankämpfen, die die eigenen Argumente mit Paragraphen und Urteilen widerlegen. Auch vor Gerichtsverfahren scheuen Großunternehmen nicht, da oftmals davon ausgegangen wird, dass der vermeintlich „kleine“ Gegner dies finanziell nicht stemmen könne. Hier ist guter Rat teuer – oder eben auch nicht. Denn über eine Rechtsschutzversicherung kann man sich anwaltliche Hilfe einholen und sich auch gegen „größere“ Gegner wehren.

Was ist wichtig bei einer Rechtsschutzversicherung ?

Eine Besondere Form des Rechtsschutzes ist der Baustein erweiterter oder Spezial-Strafrechtsschutz:

Strafrechtlich verfolgt zu werden ist für viele kaum vorstellbar. Einige Berufsgruppen sind klar gefährdeter als andere.

Damit wir alle auf demselben Stand sind, kurz wofür der erweiterte Strafrechtsschutz überhaupt da ist. Der private Rechtsschutz enthält immer bereits auch Schutz für fahrlässig begangene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

Vorsatzdelikte sind ausdrücklich ausgeschlossen. Erst durch den erweiterten Strafrechtsschutz sind diese (je nach Versicherer mit mehr oder weniger Ausnahmen) wieder eingeschlossen. Der Rechtsschutzvertrag übernimmt dann die Kosten der Verteidigung. Kommt es aber zu einer rechtskräftigen Verurteilung, müssen die Auslagen des Versicherers zurückgezahlt werden. Wird das Verfahren gegen Auflage eingestellt (§ 153a StGB – „Helmut-Kohl-Paragraph“), verzichten die Versicherer übrigens auf die Rückforderung.

Vor allem im Umgang mit Menschen droht Gefahr!

Im beruflichen Alltag vieler Menschen lauern Chancen, in ein Strafverfahren zu stolpern. Hier ein paar Beispiele, die uns spontan einfielen.

Kranken- oder Altenpflege:

  • Nachtschicht im Altenpflegeheim. Ein Pfleger richtet die Medikamente für die Frühschicht. Dabei übersieht er, dass für einen Patienten aus Kostengründen Tabletten geordert wurden, bei denen der Wirkstoff das doppelte der verschriebenen Medikamentierung entspricht. Die Tabletten müssten vor Verabreichung also halbiert werden, was aber überbleibt. Aufgrund der Übermedikamentierung kommt es beim Patienten zu weiteren gesundheitlichen Problemen. Als die Ursache herauskommt, erstatten die Angehörigen Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Denn sie unterstellen, dass persönliche Unsympathie zwischen Pfleger und Patient Grund für die Übermedikamentierung war.
  • Eine Patientin fällt nachts aus dem Bett und trägt Blutergüsse vom Sturz davon. Damit sich das nicht wiederholt, bringt das Nachschichtpersonal ohne ärztliche Anordnung Bettgitter an. Beim überraschenden Frühbesuch der Angehörigen sind diese entsetzt und erstatten Anzeige wegen Freiheitsberaubung.
  • Eine Patientin im Altenpflegeheim möchte wieder nach Hause zu ihrer Familie, was aufgrund des Pflegegrads aber nicht möglich ist. Sie berichtet ihren Kindern bei Besuchen also frei erfundene Horrorgeschichten darüber, wie sie im Heim behandelt wird. Die Kinder erstatten Anzeige wegen Misshandlung Schutzbefohlener.

Polizei/Zoll:

  • Bei einer Großdemonstration fallen Randalierer und Steinewerfer negativ auf. Zwei Polizisten müssen zur Überwältigung einer dieser Personen ein höheres Maß an Kraft anwenden, wodurch die Person Hautabschürfungen und eine Zerrung der Schulter davonträgt. Sie werden wegen vorsätzlicher Körperverletzung angezeigt.
  • Bei einer Fahrzeugkontrolle werden 50 Gramm Kokain sichergestellt und in der Asservatenkammer verwahrt. Als zur Verhandlung erneut gewogen wird, fehlen fünf Gramm. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen alle beteiligten Beamten.

Einzelhandel:

  • Im Onlineshop wird etwas bestellt und auch gleich per PayPal bezahlt. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten passiert vier Wochen lang gar nichts. Der Kunde kennt den Käuferschutz bei PayPal nicht und zeigt Ihren Kunden wegen Betrugs an.

Und so könnten wir quer durch die meisten Branchen munter weitermachen, aber das würde den Rahmen sprengen. Wichtig evtl. noch: In Deutschland können Firmen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Es ist immer ein Mensch, der die Verantwortung trägt. Und: Je dichter am Menschen jemand arbeitet, desto gefährdeter ist er.

Bei der Rechtsschutzversicherung gilt: Mehr ist einfach mehr! Da niemand vorhersehen kann, was einem zustößt, ist es gefährlich, sich seinen Rechtsschutzvertrag nur nach „vorstellbaren Szenarien“ zusammenzustellen – auch weil juristische Laien das mitunter auch gar nicht zweifelsfrei zuordnen können, in welches Rechtsgebiet so ein Szenario einzuordnen wäre. Wie eingangs erwähnt, können sich die wenigsten Menschen vorstellen, sich einmal strafrechtlich verteidigen lassen zu müssen. Daher bitte mit einem Spezialisten, gerne in unserem Haus, den Kontakt suchen und sich beraten lassen.