Die Zinsen sind historisch niedrig, der Staat fördert den Erwerb von Wohnraum – Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Förderungen hier im Überblick!

Eigenheimzulage: 10.000€ Zuschuss für den Erwerb von Wohneigentum 
in Bayern

Wer wird gefördert?

In Bayern können private Haus- oder Wohnungskäufer mit einer Förderung rechnen: Seit dem 01.09.2018 kann die Bayerische Eigenheimzulage bei der BayernLabo, die für die Abwicklung und Auszahlung zuständig ist, beantragt werden. Die Eigenheimzulage ist ein einmaliger Festbetrag in Höhe von 10.000€. Anträge für Objekte, deren Baugenehmigungen bzw. notarielle Kaufverträge nach dem 30.6.2018 geschlossen wurden, können rückwirkend eingereicht werden.

Einkommensgrenzen?

Diese Zulage ist unabhängig vom Familienstand und richtet sich an Privatpersonen, die in Bayern wohnen und ein Eigenheim kaufen oder bauen wollen. Gefördert werden Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreiten: Bei einem Einpersonenhaushalt gilt das maximale zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen von 50.000€, bei einem Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Kind liegt der Betrag bei 75.000€, bei einem Haushalt mit Kind bei 90.000€, zuzüglich 15.000€ pro weiterem Kind.

Für die Höhe des Einkommens gilt der Durchschnitt aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Jahr – für einen Antrag im Jahr 2018 also die Jahre 2016 und 2015.

Wann und wo stelle ich den Antrag?

Der Förderantrag für die Bayerische Eigenheimzulage ist innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des Wohnraums bei der BayernLabo zu stellen.

KfW-Baukindergeld:

Wer wird gefördert?

Das Baukindergeld erhalten Alleinstehende, Ehepaare und unverheiratete Paare mit Kindern, die sich eine selbst genutzte Immobilie zulegen. Diese Immobilie darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung die einzige Immobilie im Besitz der Familie sein. Das Kind, für das die Förderung beantragt wird, darf noch keine 18 Jahre alt sein und es muss zum Zeitpunkt der Antragstellung kindergeldberechtigt sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro förderfähigem Kind erhalten Sie 12.000€, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200€.

Einkommensgrenzen?

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf für eine Familie mit einem Kind 90.000€ im Jahr nicht übersteigen. Pro Kind steigt die Einkommensgrenze um 15.000€. Für die Höhe des Einkommens gilt der Durchschnitt aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Jahr – für einen Antrag im Jahr 2018 also die Jahre 2016 und 2015.

Wann und wo stelle ich den Antrag?

Der Förderantrag für das Baukindergeld ist online bei der KfW innerhalb von 3 Monaten nach Bezug des Wohnraums zu stellen.

Bayerisches Baukindergeld Plus:

Wer wird gefördert?

Sie haben seit mindestens einem Jahr Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern oder Sie gehen seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nach. Ihr Antrag auf Baukindergeld der KfW ist positiv ausgefallen.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro förderfähigem Kind erhalten Sie 3.000 €, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 300 €.

Einkommensgrenzen?

Analog Baukindergeld der KfW.

Wann und wo stelle ich den Antrag?

Zur Bearbeitung Ihres Antrags auf das Bayerische Baukindergeld Plus muss der Nachweis über die Gewährung des Baukindergelds des Bundes vorliegen (Bestätigung der KfW über die Auszahlung). Der Antrag kann ab Bezug Ihrer eigenen vier Wände bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW bei der BayernLabo gestellt werden.

Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Zweiterwerb:

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Bayern und die BayernLabo unterstützen Privatpersonen, vor allem mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen, beim Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung beim Zweiterwerb. Sie bieten ihnen dazu befristet zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum. Der Wohnraum muss für den Erwerber „angemessen“ sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Einmaliger Zuschuss von 5.000€ pro Kind sowie Zuschuss in Höhe von 10% der Gesamtkosten bis maximal 30.000€.

Einkommensgrenzen?

Einkommensgrenzen (Brutto)                                      Junge Ehepaare*
Ein-Personen-Haushalt:                    32.300 €              —-
Zwei-Personen-Haushalt:                  49.200 €              54.200 €
Drei-Personen-Haushalt:                   69.900 €              74.900 €
Vier-Personen-Haushalt:                   85.600 €              90.600 €
Fünf-Personen-Haushalt:                  101.400 €            106.400 €

*Junge Ehepaare, nicht länger als 7 Jahre verheiratet

Wann und wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Dies sind in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Diese überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte.

Besonderheiten:

Bei der Förderung über das Wohnungsbauprogramm sind die jeweiligen Fördertöpfe der zuständigen Behörde maßgebend.

Wir beraten Sie gern – bankenneutral und kompetent!

Sie wollen mehr Informationen oder ein individuelles Angebot für Ihr Vorhaben? Kontaktieren Sie uns gleich hier oder telefonisch unter 09261-962860

Titelbild: ©Bumann