Das Wochenende, an dem die Uhren in Deutschland auf Winterzeit umgestellt werden, ist der Zeitpunkt, ab dem der Beginn der dunklen Jahreszeit so richtig wahrgenommen wird. Deshalb steht jetzt der richtige Einbruchschutz für das eigene Zuhause für viele Menschen auf der Agenda. Denn die Angst vor fremden Eindringlingen nimmt zu.

Und die ist tatsächlich auch begründet, denn in den Monaten Oktober – März steigt die Zahl der Einbrüche um durchschnittlich 40 %. Ob euer Haus oder eure Wohnung einem Einbrecher zum Opfer fällt, hängt stark davon ab, wie leicht es ist, sich Zutritt zu verschaffen. Darum sind beispielsweise Einbruchschutz-Vorrichtungen an Türen und Fenstern eine wirksame Methode, um sich zu schützen. Wer in Maßnahmen zum Einbruchschutz investiert kann dafür sogar eine attraktive Förderung über die KfW-Bank erhalten.

In diesem Artikel erfährst du, wie auch du dir deinen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.600 € sichern kannst.

Einbruchschutz und staatliche Förderung

Den sogenannten Investitionszuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz der KfW können sowohl Eigentümer, als auch Mieter beantragen. Um einen Zuschuss zu bekommen, musst du mindestens 500 € in eine einbruchhemmende Nachrüstung investieren. Auf deine Investition von 500 – 1.000 € bekommst du einen Zuschuss in Höhe von 20 %. Und für Maßnahmen zwischen 1.000 € – 15.000 € Kosten gibt es einen Zuschuss in Höhe von 10 %.

Was ist förderfähig?

Die folgenden Maßnahmen zum Einbruchschutz sind über das KfW-Programm förderfähig:

  • Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbruchhemmende Garagentore, und Zugänge
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren: z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rolläden sowie Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (Infraschallanlagen werden nicht gefördert)
  • Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion

Hinweis: Die Arbeiten müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden und müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die Polizei berät dich ebenfalls bei der Planung der richtigen Sicherheitsmaßnahmen. Die polizeilichen Beratungsstellen in deiner Region und weitere Informationen findest dazu, findest du auch auf https://www.k-einbruch.de/.

Wo ist Einbruchschutz nicht förderfähig?

Ausgeschlossen von diesem Förderprogramm sind:

  • Ferienhäuser
  • Kommunikationssysteme wie Gegensprechanlagen und Kamerasysteme
  • gewerblich genutzte Gebäude
  • Einbruchhemmende Folien für die Verglasung von Türen und Fenstern
  • Digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik wie Tablets oder Smartphones

Einen Förderungsrechner und weitere Informationen zur Beantragung findest du hier oder bei deinem BSC-Finanzberater!