Wenn ich ein gutes Produkt habe, dann muss ich an sich nix verbessern. Aber um für den Kunden attraktiv zu bleiben, muss ich neue Leistungen hinzufügen. So muss es auch bei den neuen Bedingungen zur neuen Berufsunfähigkeitsversicherung der Signal 2018 gewesen sein. Die neuen AVB lesen sich ein wenig aus der Zeit gefallen und könnten eine Rundumerneuerung vertragen. Inhaltlich wurde aber an einigen Stellen sinnvoll nachgebessert.

Was schon immer gut war…

Was an den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Signal schon immer gefallen hat, ist die starke Kundenorientierung. Die Sprache ist einfach gehalten und Fachbegriffe, wie Beitragszahldauer, Versicherungs- und Leistungsdauer werden verständlich erklärt. Aber auch die Erklärung, dass eine Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit bei einer jährlichen Zahlweise zu einer anteiligen Rückzahlung für jeden vollen Monat führte, ist im Kundensinne begrüßenswert. Selbst wenn der Fachmann sowas schon wüsste.

Die Signal hat schon in den alten Bedingungen vom Januar 2016 als einer der ersten Versicherer den Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern mit über 90%iger Bürotätigkeit eingeführt, weshalb hier nicht nachgebessert werden musste. Hier war der Versicherer schon auf höchstem Niveau.

Was bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Signal 2018 besser wurde…

Etwas verwunderlich ist es, dass in den Bereichen, wo die Berufsunfähigkeitsversicherung der Signal 2018 nachgebessert hat, nicht immer auf das Top-Niveau aufgeschlossen wurde. So verzichtet der Versicherer jetzt auf die abstrakte Verweisung bei Schülern, aber nicht grundsätzlich bei Azubis und Studenten. Azubis sind nur im letzten Ausbildungsjahr davor sicher und Studenten in der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit, sofern diese nicht um mehr als 5 Semester überschritten ist.

Der vermutete Gedanke dahinter ist nachvollziehbar. Ein Azubi oder Student, der eine Rente von 1.000 Euro bezieht, ist unter Umständen sogar besser gestellt als er es vorher war. Eine Reaktivierung, die vom Versicherten ausgeht, wäre also unwahrscheinlich.

Aber der Versicherer verbaut sich damit den Zugang zu einer attraktiven Zielgruppe. Gerade junge Menschen sind noch leichter versicherbar. Denn die Prämien sind für gewöhnlich noch niedriger und der Gesundheitszustand besser, als das mit höherem Eintrittsalter der Fall ist.

Auch verzichtet die Berufsunfähigkeitsversicherung der Signal 2018 nun bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben für 5 Jahre auf die abstrakte Verweisung. Der gehobene Standard verzichtet hier dauerhaft.

Insgesamt also zu viel Verweisbarkeit, um als Top-Anbieter wahrgenommen zu werden.

Immer noch mit echter DU-Klausel

Die Dienstunfähigkeits-Klausel ist nach wie vor sehr gut formuliert und umfasst auch Beamte auf Widerruf und Probe. Sie gilt ebenso für Richter und es wird sogar auf eine konkrete Verweisung verzichtet. Ein Beamter, der aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses also in den Ruhestand versetzt wird, dürfte in einem neuen Beruf unbegrenzt dazuverdienen und würde die Leistung aus seinem Vertrag bekommen, solange die Versetzung in den Ruhestand anhält.

Etwas unglücklich ist hier nur die Formulierung beim Eintritt des Versicherungsfalles. Hier wird die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung „zusätzlich“ (AVB SI Premium §11, i) zu den Nachweisen für den Nachweis der Berufsunfähigkeit verlangt. Das sollte die Signal im Kundensinne umformulieren. In der Regulierungspraxis ist die Versetzungsurkunde für gewöhnlich ausreichend.

Außerdem ist die Leistung wegen Berufsunfähigkeit durch diese Klausel ersetzt. Das kann äußerst nachteilhaft sein.

Keine Mitteilungspflicht mehr bei Wegfall der BU

Eine große Verbesserung stellt der Verzicht auf die Mitteilungspflicht bei Wegfall der Berufsunfähigkeit dar. Der durchschnittliche Kunde ist überhaupt nicht in der Lage, zu beurteilen, ob er nach einer gesundheitlichen Verbesserung noch zu 40% oder 60% berufsunfähig ist.

Die wohl größte Neuerung ist die Einführung einer Arbeitsunfähigkeits-Klausel. Hier ist die Signal in der Formulierung unter den Top 8 Versicherern. Der Versicherte muss nicht zeitgleich eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit beantragen. Das dürfte vor allem bei psychischen Erkrankungen eine große Erleichterung sein. Die Leistung ist auf 18 Monate begrenzt.

Unterm Strich täte eine Generalüberholung mal gut, um den Tarif auch komplett ins Jahr 2018 zu holen. Auf dem derzeitigen Stand ist die SI Premium BU frühestens im letzten Lehrjahr bzw. in der zweiten Hälfte des Studiums eine Alternative zu den Top-BU-Anbietern am Markt.