„Dran gedacht habe ich schon häufiger, es endlich geregelt aber nicht….“
Für viele von uns ist der Gedanke an den Tod und die damit entstehenden Konsequenzen ein Tabuthema. Immer wieder bedeutet das aber, dass Hinterbliebene eine Vielzahl von Problemen und letztlich häufig auch wirtschaftlichen Schaden zu bewältigen haben. Nur wer seinen Nachlass aktiv gestaltet und auf seine familiäre Situation anpasst, hat die Möglichkeit, den Vermögensübergang zu optimieren und mögliche Auseinandersetzungen in der eigenen Familie zu vermeiden. In diesem Artikel erklären wir, worauf beim Erben geachtet werden sollte.
Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei Nachlasswerten von über 100.000 € bei jeder vierten Erbschaft Streit gibt – und laut Schätzungen vererben die Deutschen mittlerweile jährlich 250 Milliarden €. Deshalb sollte sich jeder darüber informieren, was mit seinem Nachlass geschieht und wie die Erbfolge aussieht, wenn er nichts regelt.
Bei nahezu jeder ungeregelten Erbschaft entstehen gesetzliche Zwangsgemeinschaften, weil die Erben kraft Gesetzes gemeinschaftlich und ungeteilt alle Vermögenswerte des Erblassers erhalten. Nicht selten kommt es in solchen Zwangsgemeinschaften zu Streit und Interessengegensätzen. Auch gibt es Lebenssituationen, in denen eine vernünftige Nachlassregelung ohne eine vorausschauende Testamentsgestaltung nicht möglich ist, etwa im Fall von nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Die gesetzliche Erbfolge – wer erhält was?
Wenn Sie kein Testament oder einen Erbvertrag verfasst haben, greifen in Deutschland die gesetzlichen Regelungen. Unser Erbrecht ist über 100 Jahre alt und geht von der klassischen Situation einer Familie aus. In Deutschland erben somit nur Verwandte. Verwandt nach Definition des Gesetzes ist, wer gemeinsame Vorfahren hat. Schwiegermutter, Schwiegersohn, Stiefvater, Stieftochter, angeheiratete Tanten und Onkel gehen leer aus. Davon ausgenommen sind Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, ebenso wie Adoptivkinder, für die es besondere Regelungen gibt.
Erste Ordnung:
Die Erben erster Ordnung sind zunächst erbberechtigt. Dazu zählen Ihre Kinder, Enkel und Urenkel. Dabei erben die Kinder zu gleichen Teilen. Wenn Sie keine Kinder haben, ist die Erbfolge komplizierter. Hier ist eine frühzeitige Nachlassplanung besonders empfehlenswert.
Zweite Ordnung:
Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, erben Ihre Verwandten zweiter Ordnung. Dazu gehören Eltern, Geschwister und Nichten und Neffen.
Dritte Ordnung:
Die dritte Ordnung umfasst Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.
Neben den Verwandten erbt auch der überlebende Ehegatte. Das Ehegattenerbrecht schränkt das Erbrecht der Verwandten ein. Gleiches gilt für den eingetragenen Lebenspartner, der weitgehend dem Ehegatten gleichgestellt ist.
Die eigene Hinterlassenschaft zu gestalten, ist daher keine eine einfache Aufgabe.
Egal ob Immobilien, Barvermögen oder Wertgegenstände vererbt werden, alle berechtigten Hinterbliebenen erben im Rahmen einer sogenannten Gesamtrechtsnachfolge ungeteilt. Das führt bei Immobilien und Wertgegenständen immer wieder zu Interessenskonflikten. Das Thema ist nicht nur hochkomplex, sondern meist auch emotional belastet.
Dennoch: Wenn Sie rechtzeitig beginnen, Ihren Nachlass aktiv zu gestalten, können Sie eigene Wünsche berücksichtigen und Streitigkeiten vorbeugen.
Es lohnt sich auch, das Thema frühzeitig mit Ihren Angehörigen zu besprechen, damit Sie gemeinsam offene Fragen klären können und die Nachlassverteilung für niemanden unangenehme Überraschungen mit sich bringt.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Artikel etwas mehr Klarheit darüber, worauf beim Erben geachtet werden sollte, vermittelt zu haben.
Wenn Sie sich früh genug mit dem Thema auseinandersetzen, können Sie Ihren Nachlass auch durch eine Schenkung selbst gestalten. Das ist besonders wichtig, wenn Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen möchten.
Was immer Sie mit ihrem Nachlass planen: Gehen Sie es rechtzeitig an und lassen Sie sich bei offenen Fragen von einem Steuerberater beraten.
Für alle übrigen Finanz- und Versicherungsfragen wenden Sie sich gerne an uns!