„Dran gedacht habe ich schon häufiger, es endlich geregelt aber nicht….“

Für viele von uns ist der Gedanke an den Tod und die damit entstehenden Konsequenzen ein Tabuthema. Immer wieder bedeutet das aber, dass Hinterbliebene eine Vielzahl von Problemen und letztlich häufig auch wirtschaftlichen Schaden zu bewältigen haben.  Nur wer seinen Nachlass aktiv gestal­tet und auf seine familiäre Situation anpasst, hat die Mög­lichkeit, den Vermögens­übergang zu opti­mieren und mögliche Aus­einander­setz­ungen in der eigenen Familie zu ver­mei­den. ­In diesem Artikel erklären wir, worauf beim Erben geachtet werden sollte.

Unter­such­ungen haben gezeigt, dass es bei Nach­lass­werten von über 100­.­000 € bei jeder vier­ten Erb­schaft Streit gibt – und laut Schätz­ungen ver­erben die Deutschen mittler­weile jähr­lich 250 Mil­liar­den €. Deshalb sollte sich jeder darüber infor­mieren, was mit seinem Nach­lass geschieht und wie die Erb­folge aussieht, wenn er nichts regelt.

Bei nahezu jeder ungeregelten Erb­schaft entstehen gesetz­liche Zwangs­gemein­schaften, weil die Erben kraft Gesetzes gemein­schaft­lich und unge­teilt alle Ver­mögens­werte des Erb­lassers er­halten. Nicht selten kommt es in solchen Zwangs­gemein­schaften zu Streit und Interes­sengegen­sätzen. Auch gibt es Lebens­situa­tionen, in denen eine vernünftige Nach­lass­rege­lung ohne eine voraus­schauende Tes­taments­gestal­tung nicht mög­lich ist, etwa im Fall von nicht­ehe­lichen Lebens­gemein­schaften.

Die gesetzliche Erbfolge – wer erhält was?

Wenn Sie kein Testament oder einen Erbvertrag verfasst haben, greifen in Deutschland die gesetzlichen Regelungen. Unser Erbrecht ist über 100 Jahre alt und geht von der klassischen Situation einer Familie aus. In Deutschland erben somit nur Verwandte. Verwandt nach Definition des Gesetzes ist, wer gemeinsame Vorfahren hat. Schwiegermutter, Schwiegersohn, Stiefvater, Stieftochter, angeheiratete Tanten und Onkel gehen leer aus. Davon ausgenommen sind Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, ebenso wie Adoptivkinder, für die es besondere Regelungen gibt.

Grafik Erbfolge

Erbe Familienangehörige

Erste Ordnung:

Die Erben erster Ordnung sind zunächst erbberechtigt. Dazu zählen Ihre Kinder, Enkel und Urenkel. Dabei erben die Kinder zu gleichen Teilen. Wenn Sie keine Kinder haben, ist die Erbfolge komplizierter. Hier ist eine frühzeitige Nachlassplanung besonders empfehlenswert.

Zweite Ordnung:

Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, erben Ihre Verwandten zweiter Ordnung. Dazu gehören Eltern, Geschwister und Nichten und Neffen.

Dritte Ordnung:

Die dritte Ordnung umfasst Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.

Neben den Verwandten erbt auch der überlebende Ehegatte. Das Ehegattenerbrecht schränkt das Erbrecht der Verwandten ein. Gleiches gilt für den eingetragenen Lebenspartner, der weitgehend dem Ehegatten gleichgestellt ist.

Die eigene Hinterlassenschaft zu gestalten, ist daher keine eine einfache Aufgabe.

Egal ob Immobilien, Barvermögen oder Wertgegenstände vererbt werden, alle berechtigten Hinterbliebenen erben im Rahmen einer sogenannten Gesamtrechtsnachfolge ungeteilt. Das führt bei Immobilien und Wertgegenständen immer wieder zu Interessenskonflikten. Das Thema ist nicht nur hochkomplex, sondern meist auch emotional belastet.

Dennoch: Wenn Sie rechtzeitig beginnen, Ihren Nachlass aktiv zu gestalten, können Sie eigene Wünsche berücksichtigen und Streitigkeiten vorbeugen.

Es lohnt sich auch, das Thema frühzeitig mit Ihren Angehörigen zu besprechen, damit Sie gemeinsam offene Fragen klären können und die Nachlassverteilung für niemanden unangenehme Überraschungen mit sich bringt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Artikel etwas mehr Klarheit darüber, worauf beim Erben geachtet werden sollte, vermittelt zu haben.

Wenn Sie sich früh genug mit dem Thema auseinandersetzen, können Sie Ihren Nachlass auch durch eine Schenkung selbst gestalten. Das ist besonders wichtig, wenn Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen möchten.

Was immer Sie mit ihrem Nachlass planen: Gehen Sie es rechtzeitig an und lassen Sie sich bei offenen Fragen von einem Steuerberater beraten.

Für alle übrigen Finanz- und Versicherungsfragen wenden Sie sich gerne an uns!