Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist unmöglich! Wenn was passiert, dann ist das zwar immer auch Pech, aber vermeiden kann ich es eben nicht. Und wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern. Und das richtig. Denn jeder versichert sein Auto selbstverständlich Vollkasko. Aber bei der Wohngebäudeversicherung finden wir immer wieder erhebliche Lücken.

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Welche Schäden und Risiken sind in der Wohngebäudeversicherung abschließbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar.

Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • All-Risk-Deckung („unbenannte Gefahren“= Es ist alles versichert, was nicht in den Bedingungen ausgeschlossen ist.)

Was ist nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert, wenn ich nicht die All-Risk-Deckung gewählt habe. Und je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.).

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg
  • Kernenergie

In der Feuerversicherung

  • Schäden durch Erdbeben
  • Nutzwärmeschäden, Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

In der Elementarschadenversicherung

  • Schäden durch Sturmflut

Was wird im Schaden gezahlt?

  • Der Versicherer ersetzt den Neuwert der zerstörten Sachen. Und bei beschädigten Sachen erstattet er die notwendigen Reparaturkosten.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht in der Regel lediglich Anspruch auf einen Zeitwert. Kann man aber auch versichern, wenn man will.
  • Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt.

Zum Beispiel

– Aufräum- und Abbruchkosten,

– Bewegungs- und Schutzkosten sowie

– Schadenabwendungs- und -minderungskosten.

Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt. Müssen wir halt vereinbaren.

Und wie so oft bei Versicherungen kommt es auf den Einzelfall an. Deswegen sprich uns einfach an und wir finden dann den besten Schutz für dein Haus!