Veränderungen an Gebäuden können Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Wir klären auf.

Wann immer an einem versicherten Gebäude bauliche Veränderungen vorgenommen werden, hat das auch Auswirkungen auf den Wert der Immobilie. In der Regel wird sich der Gebäudewert dadurch erhöhen, aber auch eine Reduzierung ist denkbar, wenn beispielsweise eine Garage wegfällt.

Da dies aber die deutlich seltener vorkommende Folge von An- oder Umbauten ist, lassen wir diese außen vor und lenken den Blick auf ausschließlich auf Gebäudewerterhöhungen.

In diesem Artikel erfährst du, welche werterhöhenden Maßnahmen du der Wohngebäudeversicherung melden solltest, damit dein Haus weiterhin richtig versichert ist.

Vor der Werterhöhung kommt die Gefahrenerhöhung

In den meisten Fällen sind die Bauarbeiten, die dann die Erhöhung des Gebäudewertes zur Folge haben, bereits eine Gefahrenerhöhung. Diese kann sowohl temporär (wie Lagerung entzündlicher Stoffe in der Garage während der Bauarbeiten) als auch dauerhaft (z. B. Einbau eines Kamins oder einer Sauna) sein.

Was kann zu einer Werterhöhung führen?

Es sind die verschiedensten An- und Umbauten denkbar, wie beispielsweise

  • auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage angebracht
  • die Terrasse wird zu einem Wintergarten erweitert
  • im Keller wird eine Sauna installiert
  • am Haus wird mittels einer Stahlkonstruktion ein Balkon angebracht
  • usw.

Solche Veränderungen werden sowohl an gewerblichen genutzten Gebäuden wie auch an Privathäusern vorgenommen. Wird der Versicherer nicht rechtzeitig über eine Werterhöhung informiert bzw. die Versicherungssumme nicht angepasst, dann kann es im Schadenfall zu Ärger kommen – es drohen Unterversicherung und/oder Kürzung der Leistung aufgrund Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten!

Und das bedeutet?

für Unterversicherung:

Der Wert des Hauses ist größer als die Versicherungssumme. Brennt zum Beispiel ein mit 200.000 Euro versichertes Haus ab, so gibt es im Schadenfall maximal diesen Betrag. Auch dann, wenn das Haus 300.000 Euro wert war. Sogar bei einem Schaden von nur 50.000 Euro würde der Hausbesitzer eine schmerzliche Einbuße erleiden. Waren nur zwei Drittel des Hauswertes versichert, werden auch nur zwei Drittel des Schadens bezahlt.

Zwar haben die meisten Kunden eine „gleitende Neuwertversicherung“ vereinbart, bei der sich die Versicherungssumme automatisch parallel zu einem Preisindex (Baupreisindex etc.) erhöht, damit ist aber nur gewährleistet, dass das Objekt im bisherigen Zustand richtig versichert ist. Eine Werterhöhung wird davon nicht erfasst.

für Obliegenheitsverletzung:

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer die Verpflichtung, Veränderungen, welche die Gefahr eines Schadens am oder im Gebäude erhöhen, dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Das gilt vor allem für Dinge, nach denen bei Vertragsabschluss gefragt worden ist und welche dann während der Vertragslaufzeit verändert werden. Geschieht dies nicht und verletzt der Versicherungsnehmer somit diese vertragliche Obliegenheit, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung im Schadenfall zu kürzen. Je nach Schwere des Kundenverschuldens wird also um einen entsprechenden Prozentsatz gekürzt. Und das ist bis hin zur vollständigen Leistungsfreiheit möglich.

Wie sieht die Lösung aus?

Bestenfalls meldet man die Wert- und Gefahrerhöhungen umgehend an seinen Berater oder die Versicherung.

Darüber hinaus gibt es auch sehr leistungsstarke Tarife, bei denen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich Werterhöhungen im Rahmen der Vorsorge bis zu einem Versicherer-individuellen Prozentsatz (i.d.R. 10 bis 30 %) automatisch eingeschlossen sind. Eine deshalb notwendige Prämienanpassung greift somit erst zur nächsten Hauptfälligkeit. Auch sind in solchen Tarifen die negativen Folgen deutlich vermindert. So werden im privaten Bereich meist keine Kürzungen vorgenommen (Ausnahme: Vorsatz!) und im gewerblichen Bereich sind Kürzungen aufgrund von Obliegenheitsverletzungen teilweise auf 20 % der Schadensumme begrenzt.

Entscheidend sind die jeweils hinterlegten Bedingungen der Versicherer.

Du siehst, ein regelmäßiges Update deines Versicherungsschutzes schützt vor Ärger im Schadensfall.

Wenn du dein Gebäude optimal versichern willst, melde dich gern bei uns!