In unseren Beratungsgesprächen geht es um so wichtige Fragestellungen wie:
Wo sollte ich mein Geld aktuell am sinnvollsten anlegen?

Ist es aktuell noch sinnvoll  eine Immobilie als Kapitalanlage zu erwerben?

Wie schütze ich meine Familie am besten vor finanziellen Risiken?

Welche Absicherungsform sollte ich am Besten für den Schutz meiner Arbeitskraft wählen?

All diese Fragen beschäftigen sich immer mit Geld und Vermögenswerten, sie stellen damit den Inbegriff unserer Beratungs-Tätigkeit dar.

Doch je älter wir werden und je stärker sich unsere Lebensumstände und Erfahrungswerte verändern, umso mehr gewinnen auch andere Fragestellungen an Gewicht und Aufmerksamkeit.

In diesem Artikel beschreiben wir darum einmal detailliert aus unserer Sicht, was eine gute Finanzberatung ausmacht.

Es ist eben nicht alles automatisch geregelt

Christian Schwalb: Als Unternehmer und Familienvater bin ich neben meiner Verantwortung für unsere Firmengruppe eben auch verantwortlich für meine liebe Frau und unsere zwei jugendlichen Söhne.

Ja, wir haben natürlich alle wirtschaftlichen Risiken bestmöglich abgesichert, keine Frage. Aber: Wie ist eigentlich sichergestellt, dass meine Frau auch alles in meinem Namen weiterhin entscheiden darf, wenn es mir mal aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist? Ich pendle zum Beispiel wöchentlich min. einmal mehr als 100 km über die Autobahn zwischen unserem Wohnort und unserer Firmenzentrale. Es wäre naiv zu glauben, dass hier nicht besondere Gefahrenmomente auftreten. Was wäre, wenn mich einmal ein Unfall ereilen würde und ich zumindest vorübergehend nicht mehr selbst für mich entscheiden könnte?

Da in der Vergangenheit hier eine große Rechtsunsicherheit bestand, hat der Gesetzgeber ab dem 1. Januar eine Neuregelung des Not- oder Ehegattenvertretungsrechts definiert. Diese Neureglung gilt heute automatisch für die 18 Millionen Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in Deutschland. Ehe- und Lebenspartner können sich nun in gesundheitlichen Krisen, wenn etwa der betroffene Lebenspartner in eine bestimmte Behandlung nicht einwilligen kann, gegenseitig vertreten. Kanntest Du diese Regelungen schon?

Die Regelungen gelten nur für die Dauer von sechs Monaten und auch lediglich in medizinischen Fragen. Du darfst im Fall-X in den ersten sechs Monaten für Deinen Lebenspartner entscheiden. Aber kennst Du überhaupt die Wünsche und Einstellungen Deines Lebenspartners, so dass Du in einer solchen Situation auch wirklich in seinem/ihrem Sinne handeln könntest?

Und wie sieht es aus, wenn du als Ehepartner etwas entscheidest, Deine Schwiegereltern oder erwachsenen Kinder aber anderer Meinung sind? Oder Ihr gerade in Trennung lebt?

Ist dann ein Familienstreit vorprogrammiert!?

Was durch die Gesetzes-Novellierung nicht gelöst wurde, sind wesentliche finanzielle Entscheidungen, die nicht automatisch im Recht auf den unversehrten Lebenspartner übergehen. Ein Beispiel sind notarielle Entscheidungen über Immobilien, oder auch Verfügungen über Kapitalverträge, die nur auf einen Lebenspartner laufen. Hier ist und bleibt also die Rechtslage ungeklärt.

Aus diesen Gründen sind wir fest davon überzeugt, dass jede Familie sehr gut beraten ist, wenn sie sich gemeinsam um eine individuelle Patientenverfügung kümmert und Vorsorgevollmachten erstellt.

Kurz zur Erklärung der wesentlichen Begriffe

Patientenverfügung: Mit ihr kann ein volljähriger Mensch für den Fall seiner (Handlungsunfähigkeit) Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegen, für welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder auch ärztliche Eingriffe er/sie die Einwilligung erteilen würde und was eben nicht gewünscht wird.

Vorsorgevollmacht: Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Ausstellers für bestimmte Bereiche bevollmächtigt, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten oder Rechtsgeschäfte. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens des Ausstellers der Vollmacht.

Diese Dokumente, individuell und persönlich für den Einzelnen verfasst, regeln die Selbstbestimmtheit, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine Wünsche zu äußern.

Zurück zu unserer Eingangsfrage:

Auch wenn die vorgenannten Fragestellungen nicht originär etwas mit Finanzverträgen zu tun haben, sollten diese doch in allen Familien besprochen und entsprechend geregelt werden. In manchen Situationen dient dieses Vorgehen dazu, dass Versicherungsleistungen überhaupt ihren gewünschten Nutzen erzielen.  Zum Beispiel beim Auszahlen von gemeinsamen Versicherungen, auf gemeinsame Konten. Stichwort Kontovollmacht! In unserem Selbstverständnis als die Finanzprofis unserer Kunden, sehen wir den Hinweis auf die Notwendigkeit dieser Aufgabenstellung als absolut zwingend an. Wir selbst setzen auch hier auf PROFIS, so wie wir das auch bei der Absicherungen von Risiken tun, was wir VERSICHERERN überlassen. Oder bei der Ausleihung von Geldern für den Immobilienkauf, was wir BANKEN, BAUSPARKASSEN oder auch VERSICHERERN überlassen. Wir empfehlen gerne professionelle Dienstleister, die unseren Ansprüchen in diesen Themen gerecht werden.

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