„Wozu eigentlich eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?“

„Ich bin immer umsichtig und richte bestimmt keine großen Schäden an!“

„Und wenn ich beim Nachbarn doch mal eine Vase fallen lasse, kann ich diese auch selbst ersetzen!“

Für viele Menschen ist es schwer vorstellbar, dass die private Haftung für Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten eines unserer größten existenziellen Risiken ist!

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Stellen wir uns nur mal vor, wir würden z. B. durch einen unüberlegten Schritt zur Seite auf einem Geh- und Radweg einen 25-jährigen Fahrradfahrer von seinem Rad holen. Er erleidet dadurch eine schwere Verletzung, die dazu führt, dass er über einige Jahre nicht mehr in seinem Beruf als Jurist arbeiten kann. Seine Verletzung hat außerdem so schwerwiegende Folgen, dass über einen langen Zeitraum sehr kostenintensive Behandlungen erforderlich werden. Schließlich stellt sich heraus, dass er nur noch eingeschränkt erwerbsfähig ist und seine Familie nicht mehr ernähren kann.

In so einem Fall könnten wir dann für alle Folgekosten von diesem Ereignis haftbar gemacht werden.

Durch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und möglicherweise sogar Rentenansprüche ist ein Schaden in Millionenhöhe durchaus denkbar. Und den können wohl die Wenigsten problemlos aus eigener Tasche bezahlen!

Die Privathaftpflichtversicherung ist darum eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Für unsere Haftung als Privatperson gibt es natürlich auch eine gesetzliche Grundlage:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB).

Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Wie unser Beispiel zeigt, können gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, extrem hohe Schadenersatzforderungen auf uns zukommen!

Für wen ist die Privathaftpflichtversicherung wichtig?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig. Denn wir haften für jeden Schaden, der daraus entstanden ist. Und für den, der daraus entstehen wird. Deshalb haften wir auch mit unserem zukünftigen Vermögen.

Selbstverständlich können wir das Risiko minimieren, indem wir vorsichtig sind. Aber wie bei allen Risiken geht es in erster Linie nicht darum, ob ein Risiko wahrscheinlich ist. Es geht darum, dass wir den Schaden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen können. Das ist bei der Wohngebäudeversicherung so, bei der BU-Versicherung sowieso, und bei der Privathaftpflichtversicherung eben auch.

WAS IST VERSICHERT?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Mitversicherte Personen sind auch Kinder. Deshalb reicht es nicht immer aus, selbst vorsichtig zu sein 😉

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit. Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:
  • Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
  • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs

 

GRUNDSÄTZLICH SIND SCHÄDEN DURCH FOLGENDE URSACHEN NICHT VERSICHERT:

 

  • Vorsatz
  • Geldstrafen und Bußgelder Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
  • Schäden durch deliktunfähige Personen (versicherbar in bestimmten Tarifen)
  • Gefälligkeitsschäden (versicherbar in bestimmten Tarifen)
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen (versicherbar in bestimmten Tarifen)
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander (versicherbar in Maßen in bestimmten Tarifen)
  • Neuwertentschädigung (versicherbar in Maßen in bestimmten Tarifen)
  • Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
  • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln (versicherbar in bestimmten Tarifen)
  • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten (versicherbar in Maßen in bestimmten Tarifen)

 

Wichtig:

Die Private Haftpflichtversicherung beinhaltet weit mehr als Kostenersatz für kaputte Vasen beim Nachbarn! Sie ist die wichtigste private Versicherung und schützt einfach jeden vor hohen finanziellen Schadenersatzansprüchen Dritter.

Wenn du mehr über die richtige Absicherung für dich erfahren möchtest, melde sich gern bei uns!