Es ist Zeit für eine Energiewende!

Ungeachtet aller Höhen und Tiefen der Gegenwart ist dem Großteil aller Länder sehr bewusst, dass es nicht so weitergehen kann wie bisher. Die Versorgung mit ausreichend Energie, ohne die Welt für nachfolgende Generationen zu zerstören, dürfte eine der ganz großen Herausforderungen unserer Zeit sein. Fossile Energieträger wirken sich schädlich auf das Klima aus, aus Atomenergie wird spätestens bei der Frage, wohin alte Brennstäbe entsorgt werden sollen, ein strahlendes Problem und in absehbarer Zeit sollen Autos konsequent mit Strom fahren…

Die Energiewende findet in Deutschland im Kleinen statt. Photovoltaikanlagen auf Dächern, Biomasseanlagen ergänzen die Landwirtschaft und auch Windräder hat es von Nord bis Süd, von Ost bis West überall. Löst all das unser Problem noch nicht final, entspannt jedes dieser Engagements jedoch spürbar unseren Landes-Energie-Mix. Daher hat jeder Respekt für seinen Einsatz verdient – auch da die Entscheidung durch Einspeisevergütung, Fördermittel und günstige KfW-Darlehen ein ganzes Stück leichter gefallen ist.

Wie sieht aber der Versicherungsschutz aus beim Thema Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen?

In diesem Artikel erfährst du, worauf du beim Versicherungsschutz achten solltest!

Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen sind wohl die bekannteste und am meisten verbreitete alternative Energiequelle. Je nach Region scheinen ganze Ortschaften mit diesen zweiten Dächern überzogen worden zu sein. Hohe Förderungen durch die öffentliche Hand haben zu diesem Siegeszug beigetragen. Bei einer Photovoltaikanlage werden viele Solarzellen zu Solarkollektoren zusammengefasst. Die Anlage besteht allerdings nicht nur aus den gut sichtbaren Solarpanelen, sondern auch noch aus weiteren Elementen wie z. B. den Wechselrichtern.

Versicherungstechnisch kann die Anlage als neuer Gebäudebestandteil ganz unkompliziert der Versicherungssumme hinzugefügt werden. Der Schutz beschränkt sich dann auf die Gefahren, die auch für das Haus gewählt wurden. In der Regel wird man also die Kombination Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar auch bei der Fotovoltaikanlage wählen. Das deckt zwar bereits viele Schäden ab, doch leider eben nicht alle. Der übliche Wert einer Dachanlage mit Speicher wird zu einem geringem Mehrbeitrag führen.

Eine einfache, aber leider auch lückenhafte Lösung.

Selten, aber der Vollständigkeit halber zu erwähnen, sind spezielle Zusatzbausteine in der Wohngebäudeversicherung, über die eine All-Gefahren-Deckung für die Anlage dargestellt werden kann. Einige Versicherer bieten diese Bausteine an.

Hinweis: Die Montage einer Photovoltaikanlage muss als Gefahrerhöhung angesehen werden. Feuerwehren löschen nur bei entsprechender Fortbildung, Sturm bietet sie zusätzliche Angriffsfläche, Hagel kann leichter Schäden verursachen. Melde die Montage einer Anlage daher unbedingt sofort deiner Wohngebäudeversicherung!

Wichtiger und oft übersehener Punkt in der Absicherung: Kann ein defektes Bauteil vom Hersteller nicht mehr neu geliefert werden, weil es ihn durch Insolvenz nicht mehr gibt (und das ist gerade bei den Herstellern von Photovoltaikanlagen ein riesiges Problem!), erstatten die meisten Tarife, nur noch den Zeitwert. Und der dürfte sehr schnell sehr niedrig ausfallen. Als Eigentümer bleibt man also auf den anfallenden Kosten sitzen. Darum bieten spezielle Versicherungen für Photovoltaikanlagen einen weitergehenden Schutz.

Dies ist einer der Grüne warum wir unseren Kunden überwiegend eine spezielle Elektronikversicherung für die Photovoltaikanlage inkl. Speicher empfehlen!

Erdwärme/Geothermie

Trotz des großen Potenzials weit weniger verbreitet ist die Energiegewinnung über die Erdwärmenutzung. Der Erdkern mit rund 6.000 Grad Celsius strahlt natürlich ab. Ab 10 bis 15 Metern Tiefe herrschen selbst bei klirrender Kälte recht konstante 10 Grad. Bei Geothermie geht es also vor allem um die Absicherung von Erdwärmepumpen. Diese werden immer häufiger bei Neubauten installiert, um die Heizung des Gebäudes zu unterstützen. Da solche Anlagen oft im Haus verbaut sind, werden sie meist auch einfach im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen die dort gewählten Gefahren mitversichert. Dennoch können hier natürlich auch technische Defekte auftreten, weshalb ein speziellerer Schutz zumindest eine Überlegung wert sein kann. Mancher Anbieter bietet einen entsprechenden Baustein für Haustechnik in der Wohngebäudeversicherung. Wem das als Absicherung zu wenig ist, der kann häufig über den Baustein unbenannte Gefahren in vielen Deckungskonzepten einen weitergehenden Versicherungsschutz mit einschließen.

Dort wo Licht ist, ist auch Schatten: Bohrungen, die zur Gewinnung von Erdwärme nötig sind, können Risiken mit sich bringen. Diese bestehen beispielsweise darin, dass durch besagte Bohrungen Grundwasserreservoirs getroffen werden und dadurch im schlimmsten Falle Hunderttausende Liter Wasser austreten. Eine weitere Gefahr ist gegeben, wenn durch fehlerhafte Bohrungen der Boden absackt und dadurch massive Schäden an Gebäuden entstehen. Ein Schadenfall aus dem Jahr 2011 aus der Stadt Leonberg, Baden Württemberg, bei dem es nach einer einzigen Erdwärmebohrung zu Schäden an über 20 Häusern kam, kann hier beispielhaft aufgeführt werden.

Schäden durch Erdsondenbohrungen können sowohl in der BauleistungsversicherungPrivat- , Bauherren- als auch in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden, da dafür eine verschuldensunabhängige Versicherung vonnöten ist. Hier können unter Umständen Spezialmakler weiterhelfen, die eine sogenannte Bohrlochversicherung anbieten.

WÄRMEPUMPEN allgemein:

In den letzten Tagen häuften sich bei uns Anfragen, ob der Diebstahl von Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung tatsächlich nicht mitversichert sei…

Gleich vorweg: Hier muss man die Versicherungsbedingungen im Detail betrachten. Darum können wir auf diese Frage in diesem Artikel keine pauschale Antwort geben.

Damit Versicherungsschutz besteht, muss die Wärmepumpe erst einmal zu den versicherten Sachen zählen – auch, wenn sie außerhalb des Hauses montiert ist:

Betriebsfertige Wärmepumpen sind als Gebäudebestandteil zugeordnet, da sie Teil der Heizungsanlage sind (gemäß BGH-Urteil vom 15.11.1989 – Iva ZR 212/88)

Somit ist diese Voraussetzung erfüllt und es besteht Versicherungsschutz gegen die im Vertrag versicherten Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel,….

WICHTIG ist hier, dass die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe bei der Ermittlung der vereinbarten Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Aber wie sieht es denn nun beim Thema Diebstahl aus:

Entscheidend sind hier die jeweils hinterlegten Bedingungen und Bausteine im Wohngebäudeversicherungsvertrag. Hier gibt es am Markt sehr viele unterschiedliche Herangehensweisen der Versicherer.

Bei einigen sehr guten und aktuellen Konzepten ist der Diebstahl von Wärmepumpen bereits mitversichert (z.B. Klausel Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat) . Die Höhe der Absicherung kann hier allerdings variieren.

Andere bieten den Einschluss eines Zusatzbausteines gegen einen überschaubaren Mehrbeitrag an.

Prinzipiell gilt, je neuer und aktueller der Vertrag und die Bedingungen sind desto einfacher kann hier ein passende Absicherung vereinbart werden. Eine individuelle Prüfung jedes einzelnen Vertrages ist unseres Erachtens zwingend erforderlich!

Wenn du deine Wohngebäudeversicherung auf die wichtigsten Vertragsbestandteile für einen lückenlosen Versicherungsschutz überprüfen lassen möchtest, melde dich sehr gerne bei uns!