Ab dem Jahr 2028 musst du sicherstellen, dass deine Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Dies könnte für dich als Immobilienbesitzer unerwartete und vielleicht unerwünschte Investitionen bedeuten.

Um dir finanziell unter die Arme zu greifen, wurde die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie angepasst und ist seit dem 01.01.2024 aktiv.

Sie bietet dir direkte finanzielle Hilfe.

Du kannst jetzt Zuschüsse für deine Heizungserneuerung bei der KfW beantragen. Im ersten Schritt sind Zuschüsse für Investitionen bis zu 30.000 € möglich.

Welche Zuschüsse für deine Heizungserneuerung kannst du bekommen?

Die Zuschusshöhe hängt von drei Faktoren ab und kann bis zu 70 % betragen:

  • Eine Grundförderung von 30 %, also bis zu 9.000 €
  • Einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %, also bis zu 6.000 €, für schnelle Entscheidungen bis zum 31.12.2028. Danach verringert sich der Zuschuss jährlich um 3 %.
  • Einen Einkommensbonus von 30 %, also bis zu 9.000 €, wenn du dein Eigenheim selbst bewohnst und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € hast.

 

BEG-Einzelmaßnahmen-Förderungen

Beachte, dass der Wechsel zu einer Wärmepumpe zusätzliche Maßnahmen erfordern kann, wie zum Beispiel die Umstellung auf Fußbodenheizung.

Eventuelle Mehrkosten, die mit der Heizungserneuerung verbunden sind, können ab dem 27.02.2024 über das KfW-Programm 358/359 finanziert werden. Pro Wohneinheit sind Anträge bis zu 120.000 € mit Zinsbindungen von 5 oder 10 Jahren möglich.

Die genauen Konditionen des Darlehens stehen noch aus, aber wenn dein zu versteuerndes Einkommen bis zu 90.000 € beträgt, kannst du dich auf einen Zinsvorteil freuen. Für die Einkommensermittlung wird der Durchschnitt der letzten zwei Jahre vor der Antragstellung herangezogen, für Anträge in 2024 also die Jahre 2021 und 2022.

Für die Antragstellung wird ein Vertrag mit einem Fachunternehmen benötigt, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung bis zur Bewilligung durch die KfW enthält. Der Vertrag muss auch das Datum der Maßnahmenumsetzung enthalten. Dank einer Übergangslösung kannst du Maßnahmen, die bis zum 31.08.24 starten, bereits beauftragen. Deinen Antrag musst du bis spätestens 30.11.2024 stellen.

Wenn du dich für das Thema Förderungen im Zusammenhang mit der Finanzierung deiner Sanierung oder Modernisierungsmaßnahme interessierst, melde dich gerne auch direkt bei uns.