Während der letzten Lockdowns und der Ausgangsbeschränkungen im vergangenen Jahr waren auch die Zahlen der Einbruchdiebstähle stark rückläufig, wie die Innenministerien der Länder meldeten.
Dennoch sind sich die Experten sicher, dass der Trend auf lange Sicht nicht anhalten wird und sich die Zahlen in diesem Jahr und den darauffolgenden den Vorjahreswerten angleichen werden.
Neben weniger professionell agierenden Einzeltätern, denen es um die schnelle Beschaffung von Diebesgut geht, stecken meist gut organisierte Banden hinter den Delikten. Die wenigsten von den verzeichneten Wohnungseinbrüchen können letztlich aufgeklärt werden. Besonders ärgerlich wird es zudem, wenn sich der oder die Täter ohne sichtbare Spuren Zugang zum Haus oder der Wohnung verschaffen. Selbst moderne Elektroniksysteme im Smarthome können dabei überlistet werden. Wichtig ist darum, sich rechtzeitig um den richtigen Versicherungsschutz bei Einbruch und Vandalismus zu kümmern!
In der Hausratversicherung gilt in der Regel jeder Einbruchdiebstahl als versicherte Gefahr. Das große „Aber“ liegt in den Spuren, die hinterlassen bzw. eben nicht hinterlassen werden. Wenn am Tatort keine Einbruchspuren entdeckt werden, muss die Hausratversicherung grundsätzlich nicht für den entstandenen Schaden aufkommen und jeder Betroffene befindet sich in der Beweislast.
Dazu gab es in der Vergangenheit bereits mehrere Urteile, wie beispielsweise das des OLG Köln, Aktenzeichen: 9 U 125/10, in denen Versicherungsgesellschaften von der Leistung befreit wurden, nachdem die Kläger bzw. die Versicherungsnehmer die nötigen Beweise nicht vorbringen konnten.
Als Einbruchspuren gelten beispielsweise offensichtliche Kratzer oder Schrammen an Fenstern oder Türen. Ein geöffnetes/gekipptes Fenster oder auch eine unverschlossene Tür kann hingegen als Ausschlusskriterium für eine Kostenerstattung seitens des Versicherers angesehen werden.
Wie sieht der Versicherungsschutz bei Einbruch und Vandalismus aus?:
Wir empfehlen hier einen Blick auf das „Kleingedruckte“.
Folgende Leistungen sollten mitversichert sein, um im Schadenfall keinerlei Probleme zu bekommen:
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung
Viele Versicherer verzichten hier bis zu gewissen Höhen, teilweise auch bis zur Versicherungssumme auf entsprechende Kürzungen.
Beispiel: Der Betroffene vergisst, das Fenster zu schließen und der Täter verschafft sich so Zutritt zu den Wohnräumen.
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Auch dieser Baustein ist dann besonders wichtig, wenn jemandem beispielsweise der Haustürschlüssel entwendet wurde. Dies sollte umgehend zur Anzeige gebracht werden.
Schlossänderungskosten bei Diebstahl von Schlüsseln
Die Konsequenz aus dem vorherigen Punkt sollte ein umgehender Austausch der Schließvorrichtung sein, um zu vermeiden, dass sich der Dieb mittels der entwendeten Schlüssel Zutritt zum Versicherungsort verschafft. Auch dies ist bei einigen Versicherern mit dabei.
Tipps im Schadenfall
- Nach einem Einbruch, bei dem auf dem ersten Blick keinerlei Spuren festzustellen sind, sollten keinerlei Gegenstände berührt werden. Das stellt sicher, dass die Polizei den Tatort möglichst unverändert untersuchen kann. Die Gefahr, dass Beweise zerstört und Fingerabdrücke unbrauchbar werden, ist im Vorfeld leider sehr hoch.
- Bitte das Geschehen anhand von Fotos festhalten.
- Wertgegenstände sollten ohnehin vorher anhand von detaillierten Dokumentationen (Bildern, Kaufbelegen usw.) archiviert werden.
Noch ein Tipp zur Prävention: Bei Verwendung von Fingerprintschließanlagen im Rahmen von Smarthome-Technik empfiehlt sich die parallele Installation von Überwachungskameras, um im Schadenfall belegen zu können, wer sich über das Fingerprintsystem Zugang zur versicherten Wohnung verschafft hat.
Wie sieht es denn mit dem Versicherungsschutz bei Vandalismus in der Wohnung oder Gebäudebeschädigungen aus?
Schäden durch Vandalismus in der Wohnung sind komplett über die Hausratversicherung mitversichert, wenn ein versicherter Einbruch vorliegt, auch dann wenn nichts tatsächlich entwendet wurde.
Bei einem Einbruchversuch wird ein Fenster beschädigt – und nun?
Weil diese Schäden unmittelbar mit dem Hausrat in Verbindung stehen, ist eine Regulierung über die Hausratversicherung möglich.
Die Kosten, die den Betroffenen durch die Reparatur oder dem Austausch eines des beschädigten Fensters entstehen, können also über die Hausratversicherung reguliert werden. Allerdings muss ersichtlich sein, dass der entstandene Schaden eindeutig auf das Werk eines Einbrechers zurückzuführen ist. Sollten keine Einbruchspuren durch die Polizei festgestellt werden, handelt es sich lediglich um eine Sachbeschädigung. Diese übernimmt leider keine Versicherung.
Du möchtest dein Zuhause richtig gegen Einbrüche und Vandalismus versichern? Dann melde dich gern bei uns!