Krankenkasse Archive - Die Experten der BSC | Die Finanzberater https://bsc-gmbh.com/blog/tag/krankenkasse/ Finanzieren. Investieren. Versichern. Vorsorgen. Fri, 22 May 2026 08:26:30 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 https://bsc-gmbh.com/wp-content/uploads/2024/11/cropped-Icon-Website-32x32.png Krankenkasse Archive - Die Experten der BSC | Die Finanzberater https://bsc-gmbh.com/blog/tag/krankenkasse/ 32 32 Krankenkassenreform: Warum Gutverdiener jetzt über einen Wechsel in die PKV nachdenken sollten https://bsc-gmbh.com/blog/krankenkassenreform/ https://bsc-gmbh.com/blog/krankenkassenreform/#respond Fri, 22 May 2026 07:27:17 +0000 https://bsc-gmbh.com/?p=129535 Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell unter Druck. Die Bundesregierung plant deshalb mehrere Maßnahmen, um die Beitragssätze zu stabilisieren. Ein zentraler Punkt: Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze sollen zusätzlich angehoben werden. Für viele klingt das zunächst technisch. Für Gutverdiener kann daraus aber eine sehr konkrete Frage werden: Zahle ich künftig immer mehr in die gesetzliche Krankenversicherung ein, ohne dafür bessere [...]

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Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell unter Druck. Die Bundesregierung plant deshalb mehrere Maßnahmen, um die Beitragssätze zu stabilisieren.
Ein zentraler Punkt: Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze sollen zusätzlich angehoben werden.
Für viele klingt das zunächst technisch. Für Gutverdiener kann daraus aber eine sehr konkrete Frage werden:
Zahle ich künftig immer mehr in die gesetzliche Krankenversicherung ein, ohne dafür bessere Leistungen zu bekommen?

Gutverdiener zahlen Höchstbeiträge, bekommen aber keine Höchstleistungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Je höher das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, desto höher der Beitrag.
Die Leistungen richten sich aber nicht nach dem Beitrag.
Das bedeutet: Wer sehr gut verdient, zahlt häufig den Höchstbeitrag, bekommt aber grundsätzlich denselben gesetzlichen Leistungsanspruch wie andere gesetzlich Versicherte auch.
Und genau hier beginnt die eigentliche Überlegung.
Beispiel: Tobias, 38 Jahre, IT-Projektleiter, verheiratet, zwei Kinder
Nehmen wir Tobias.
Tobias ist Jahrgang 1988, arbeitet als angestellter IT-Projektleiter und verdient 80.000 Euro brutto im Jahr. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
2026 liegt er damit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und kann grundsätzlich in die private Krankenversicherung wechseln.
Aktuell zahlt Tobias in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag. Seine Kinder sind in der GKV beitragsfrei familienversichert, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Vereinfacht gerechnet ergibt sich für Tobias in der GKV:
Position
Heute 2026
Beitragsbemessungsgrenze GKV 5.812,50 €
Krankenversicherung 14,6 % + angenommener Zusatzbeitrag 2,9 % 1.017,19 €
Pflegeversicherung mit Kindern, vereinfacht 3,6 % 209,25 €
Gesamtbeitrag GKV/Pflege 1.226,44 €
Arbeitnehmeranteil, grob hälftig

ca. 613 €

Tobias zahlt also heute rund 613 Euro monatlich Eigenanteil für sich und seine Familie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Was passiert durch die Reform?

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich um 300 Euro pro Monat steigt, wird ein größerer Teil seines Einkommens beitragspflichtig.
Dann sähe die Rechnung vereinfacht so aus:
Position
Nach zusätzlicher Anhebung
Neue Bemessungsgrundlage 6.112,50 €
Krankenversicherung 14,6 % + angenommener Zusatzbeitrag 2,9 % 1.069,69 €
Pflegeversicherung mit Kindern, vereinfacht 3,6 % 220,05 €
Gesamtbeitrag GKV/Pflege 1.289,74 €
Arbeitnehmeranteil, grob hälftig ca. 645 €
Tobias würde also rund 32 Euro mehr pro Monat zahlen.
Das sind knapp 380 Euro mehr pro Jahr.
Und wichtig: Das ist nur der Effekt aus der höheren Beitragsbemessungsgrenze. Mögliche weitere Steigerungen beim Zusatzbeitrag, bei der Pflegeversicherung oder künftige Leistungseinschränkungen sind darin noch nicht berücksichtigt.

Und jetzt der spannende Vergleich: PKV mit zwei Kindern

Oft hört man: „Mit Kindern lohnt sich die PKV doch sowieso nicht.“
Das ist zu pauschal.
Ja, in der PKV braucht jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Kinder sind dort nicht automatisch beitragsfrei mitversichert. Aber: Auch für privat versicherte Kinder kann der Arbeitgeberzuschuss genutzt werden, solange der maximale Arbeitgeberzuschuss nicht ausgeschöpft ist.
Nehmen wir für Tobias ein Beispiel mit einem hochwertigen PKV-Schutz:
Person
Monatsbeitrag

Tobias, Premiumtarif inkl. Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung

und Beitragsentlastungstarif

891,92 €
Kind 1, Premiumtarif inkl. Pflegepflichtversicherung 234,45 €
Kind 2, Premiumtarif inkl. Pflegepflichtversicherung 234,45 €
Gesamtbeitrag PKV Familie

1.360,82 €

Auf den ersten Blick liegt der PKV-Gesamtbeitrag damit über dem GKV-Gesamtbeitrag.
Aber für Tobias als Arbeitnehmer ist der Eigenanteil entscheidend. Denn auch in der PKV beteiligt sich der Arbeitgeber grundsätzlich am Beitrag, inklusive der Beiträge für privat versicherte Kinder, soweit die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.
Vereinfacht gerechnet:
Position
PKV-Beispiel
Gesamtbeitrag PKV Familie
1.360,82 €
Möglicher Arbeitgeberzuschuss, grob bis ca. 50 %
ca. 680 €
Eigenanteil Tobias
ca. 680 €
Damit liegt Tobias mit einem hochwertigen PKV-Schutz für drei Personen ungefähr in der Größenordnung seines künftigen GKV-Eigenanteils.
Der entscheidende Unterschied:
In diesem Beispiel erhält die Familie nicht einfach nur eine Alternative zur GKV. Sie erhält drei hochwertige private Krankenversicherungstarife, inklusive Absicherung der Kinder und sogar mit einem Beitragsentlastungsbaustein für Tobias.

PKV ist also nicht nur ein Beitragsthema

Genau deshalb greift der reine Blick auf den Monatsbeitrag zu kurz.
In der GKV zahlt Tobias als Gutverdiener den Höchstbeitrag. Seine Familie ist zwar beitragsfrei mitversichert, aber die Leistungen bleiben gesetzlich geregelt und können sich verändern.
In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Dafür können die Leistungen je nach Tarif deutlich stärker ausfallen und sind vertraglich geregelt.
Typische Vorteile hochwertiger PKV-Tarife können sein:
  • Bessere ambulante Leistungen: Zum Beispiel bei Fachärzten, Diagnostik, Vorsorge, Heilpraktikerleistungen oder bestimmten Behandlungsmethoden.
  • Stärkere Krankenhausleistungen: Je nach Tarif mit Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und freier Krankenhauswahl.
  • Höhere Zahnleistungen: Gerade bei Zahnersatz, Implantaten, Inlays, Kieferorthopädie oder professioneller Zahnreinigung können gute PKV-Tarife deutlich mehr leisten.
  • Vertraglich geregelte Leistungen: In der GKV können Leistungen politisch angepasst werden. In der PKV zählt, was im Tarif vereinbart wurde.
  • Beitragsrückerstattung: Viele PKV-Tarife sehen eine Beitragsrückerstattung vor, wenn keine Leistungen eingereicht werden. Das kann den effektiven Beitrag zusätzlich verbessern. Ob und in welcher Höhe das gilt, hängt vom Tarif und vom Versicherer ab.
  • Steuerliche Berücksichtigung: Beiträge für Basisleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Auch das sollte in einer vollständigen Betrachtung berücksichtigt werden.
  • Was häufig vergessen wird: Die GKV ist in den vergangenen Jahren nicht dadurch attraktiver geworden, dass die Beiträge gestiegen sind. Im Gegenteil: Viele Versicherte erleben höhere Beiträge, steigende Zusatzbeiträge, mehr Zuzahlungen und gleichzeitig Diskussionen über Leistungsbegrenzungen. Für Gutverdiener entsteht dadurch ein unangenehmes Ungleichgewicht:
  • Der Beitrag steigt. Die Leistung steigt nicht automatisch mit: Und genau das macht die Prüfung der PKV gerade jetzt so wichtig.

Der eigentliche Handlungsdruck: Die Tür zur PKV könnte sich schließen

Bei Tobias kommt noch ein zweiter Punkt hinzu.
Er verdient 80.000 Euro brutto im Jahr. Damit liegt er 2026 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und kann grundsätzlich in die PKV wechseln.
Wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze im kommenden Jahr weiter steigt, kann es passieren, dass Tobias mit seinem Einkommen nicht mehr darüberliegt.
Dann hätte er aktuell noch die Wahl, im nächsten Jahr aber möglicherweise nicht mehr.
Das ist der eigentliche Handlungsdruck.
Nicht, weil jeder Gutverdiener sofort in die PKV wechseln sollte. Sondern weil einige Gutverdiener gerade jetzt noch prüfen können, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Wartet man zu lange, kann diese Möglichkeit vorerst weg sein.

Für wen kann die Prüfung besonders interessant sein?

Ein Wechsel in die PKV kann besonders für gutverdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler interessant sein, wenn sie langfristig planen und Wert auf hochwertige medizinische Versorgung legen.
Auch mit Kindern kann die PKV interessant sein, wenn der Arbeitgeberzuschuss richtig berücksichtigt wird, die Tarife leistungsstark sind und die langfristige Beitragsentwicklung realistisch eingeplant wird.
Besonders wichtig sind dabei:
  • Einkommen,
  • Familienstand,
  • Anzahl der Kinder,
  • Gesundheitszustand,
  • Tarifqualität,
  • Selbstbeteiligung,
  • Beitragsentlastung im Alter,
  • steuerliche Wirkung,
  • und die Frage, wie wichtig einem medizinische Versorgung auf hohem Niveau ist.

 Unser Fazit

Die geplante Krankenkassenreform macht für Gutverdiener eines deutlich:
Die gesetzliche Krankenversicherung wird voraussichtlich nicht günstiger. Wer gut verdient, wird stärker zur Finanzierung des Systems herangezogen.
Das kann man politisch so wollen. Für den Einzelnen bleibt aber die berechtigte Frage:

Passt die gesetzliche Krankenversicherung noch zu meiner persönlichen Situation?

Gerade bei Gutverdienern lohnt sich der Vergleich. Und zwar nicht nur für Singles, sondern auch für Familien.
Denn wenn eine Familie mit zwei Kindern für einen ähnlichen Eigenanteil wie in der GKV einen hochwertigen PKV-Schutz für alle drei Personen bekommen kann, inklusive besserer Leistungen und Beitragsentlastung fürs Alter, sollte man sich das zumindest einmal genau anschauen.
Nicht jeder sollte in die PKV wechseln. Aber jeder Gutverdiener sollte wissen, ob er es könnte, ob es sich lohnt und welche langfristigen Folgen damit verbunden sind.
Wenn Du gut verdienst und wissen möchtest, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Dich und Deine Familie sinnvoll sein kann, sprich uns gerne an. Wir prüfen mit Dir gemeinsam, welche Lösung zu Deiner persönlichen Situation passt.

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Die wichtigsten Änderungen bei Finanzen in 2026 https://bsc-gmbh.com/blog/die-wichtigsten-aenderungen-bei-finanzen-in-2026/ https://bsc-gmbh.com/blog/die-wichtigsten-aenderungen-bei-finanzen-in-2026/#respond Thu, 08 Jan 2026 08:19:00 +0000 https://bsc-gmbh.com/?p=129269 2026 bringt einige spürbare Anpassungen – vom Mindestlohn über Steuer- und Sozialversicherungswerte bis hin zu Änderungen bei Rente, Mobilität und Familienleistungen. In diesem Beitrag findest du die wichtigsten Punkte kompakt erklärt (inklusive kurzer Begriffserklärungen, wo es schnell technisch wird). 1) Arbeit & Einkommen: Mehr Mindestlohn, höhere Minijob-Grenze, Azubi-Mindestvergütung Der Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro [...]

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2026 bringt einige spürbare Anpassungen – vom Mindestlohn über Steuer- und Sozialversicherungswerte bis hin zu Änderungen bei Rente, Mobilität und Familienleistungen. In diesem Beitrag findest du die wichtigsten Punkte kompakt erklärt (inklusive kurzer Begriffserklärungen, wo es schnell technisch wird).

1) Arbeit & Einkommen: Mehr Mindestlohn, höhere Minijob-Grenze, Azubi-Mindestvergütung

Der Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde.

Auszubildende erhalten im 1. Lehrjahr mindestens 724 €.

Die Minijob-Grenze steigt auf 603 € monatlich.

Kurz erklärt: Die Mindestausbildungsvergütung ist die gesetzliche Untergrenze dafür, was Auszubildende mindestens bekommen müssen – gestaffelt nach Ausbildungsjahr.

2) Mobilität: Deutschlandticket teurer, Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer

Das Deutschlandticket kostet 63 € pro Monat.

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) wird generell ab dem 1. Kilometer auf 38 Cent angepasst.

Kurz erklärt: Die Pendlerpauschale reduziert dein zu versteuerndes Einkommen, wenn du zur Arbeit pendelst (einfacher Weg pro Arbeitstag).

3) Steuern: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Vorabpauschale & Fristen

Grundfreibetrag (Einkommensteuer): 12.348 € für Ledige. Bei Zusammenveranlagung liegt er bei 24.696 €. Hinweis: Hier kommt es in Übersichten häufig zu Tippfehlern – wichtig ist, dass es bei Zusammenveranlagung nicht 12.696 €, sondern 24.696 € sind.

Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 € angehoben.

Das Kindergeld steigt um 4 € auf 259 € pro Kind und Monat.

Kurz erklärt: Beim Kinderfreibetrag prüft das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag für dich günstiger ist (Günstigerprüfung).

Vorabpauschale: Der Basiszins beträgt 2,53 % und wird am 02. Januar 2026 fällig.

Kurz erklärt: Die Vorabpauschale ist eine Art steuerliche Vorab-Besteuerung bei Fonds/ETFs, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen (thesaurieren). Sie ist keine „Extra-Steuer“, sondern verlagert Besteuerung zeitlich nach vorn.

Abgabefrist Steuererklärung 2025: 31.07.2026.

4) Rente & Ruhestand: Rentenerhöhung, Aktivrente, Rentenwerte & Besteuerung

Zum 01. Juli 2026 wird nach ersten Hochrechnungen eine Rentenerhöhung von ca. 3,7 % erwartet.

Beschäftigte im Rentenalter dürfen mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei dazuverdienen.

Der Wert eines Rentenpunkts beträgt aktuell 40,79 € (der neue Wert wird wieder zum 01.07. festgelegt).

Um einen Rentenpunkt zu erhalten, benötigt man 2026 ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 51.944 € pro Jahr. Maximal sind 1,9521 Rentenpunkte möglich (entspricht der BBG von 101.400 € pro Jahr).

Neurentner müssen 84 % ihrer Rente versteuern.

Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auf 112,16 € monatlich, der Höchstbeitrag auf 1.571,70 €.

Altersvorsorgeaufwendungen: Für das Jahr 2026 können Alleinstehende bis zu 30.826 € und zusammen veranlagte Personen bis zu 61.652 € steuerlich absetzen.

5) Betriebliche Vorsorge: Direktversicherung, Freibeträge & Bagatellanwartschaften

Direktversicherungen sind bis zu 338 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können weitere 338 € monatlich steuerfrei in entsprechende Altersvorsorgeprodukte investiert werden.

Betriebsrenten werden nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Bis zu 281,50 € monatlich bleiben anrechnungsfrei.

Bagatellanwartschaften (Werte 2026): Monatsrente 79,10 €; Kapital 9.492 €.

Kurz erklärt: Bagatellanwartschaften sind sehr kleine Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung. Liegt die Anwartschaft unter bestimmten Grenzwerten, kann sie in bestimmten Fällen vereinfacht abgefunden werden (z. B. Einmalzahlung statt Mini-Rente).

6) Krankenversicherung: Zusatzbeiträge steigen

Die Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen steigen. Wichtig: Die konkrete Höhe hängt von deiner Krankenkasse ab.

7) Energie: Entlastung durch Wegfall der Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage entfällt.

8) Familie, Bildung, Soziales: Ganztagesbetreuung, Grundsicherung statt Bürgergeld

Es gibt ein Recht auf Ganztagesbetreuung für alle Schüler/-innen der 1. Klasse.

Das Bürgergeld soll Grundsicherung heißen. Ab 01. Juli 2026 wird Fehlverhalten wie z. B. Nichteinhaltung von Terminen oder Verweigerung der Arbeitsaufnahme härter sanktioniert.

9) Ehrenamt: höhere Pauschalen

Die Steuerpauschale für Übungsleiter steigt von 3.000 € auf 3.300 €. Die Ehrenamtspauschale wird von 840 € auf 960 € angehoben. Das betrifft z. B. Trainer in Sportvereinen oder Musikdirigenten.

10) Sozialversicherung: neue Grenzwerte (JAEG/BBG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auf 77.400 € jährlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bundeseinheitlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € monatlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei 8.450 € monatlich.

Kurz erklärt: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Schwelle, ab der du dich unter bestimmten Voraussetzungen privat krankenversichern könntest. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden – alles darüber bleibt beitragsfrei.

11) Gastronomie: dauerhaft weniger Umsatzsteuer auf Speisen

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 % auf 7 % reduziert.

Fazit: 2026 lohnt sich ein schneller Finanz-Check

Viele Änderungen sind für sich genommen klein. In Summe beeinflussen sie aber häufig ganz konkret dein Netto, deine Steuerlast, deine Vorsorgeplanung und deinen Alltag. Wer einmal im Jahr seine Zahlen aktualisiert (Gehalt, Vorsorge, Steuern, Versicherungen), kann unnötige Abzüge vermeiden und Chancen besser nutzen. Für eine persönliche Beratung nimm einfach hier mit uns Kontakt auf.

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