Flexibilität ist bei der Absicherung des Einkommens sehr wichtig. Aber die Produkte müssen auch bezahlbar bleiben. Deswegen ist es schwierig, nach dem Motto „Haben ist besser als Brauchen“ einfach mal alle möglichen Leitungsauslöser in ein Produkt zu packen, weil dadurch der Preis in die Höhe schießen würde. In der Berufsunfähigkeits-Versicherung geht das noch ziemlich einfach, weil der Hauptauslöser so umfassend ist, dass ich darunter so einiges an Auslösern packen kann, die eine Leistung eher veranschaulichen und bedingungsgemäß festlegen, als tatsächlich einen neuen Zugang zur Leistung zu öffnen. Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Basler zeigt, welche Verbesserungen kostenneutral möglich sind.

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Basler

Auch die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Basler gehört weiterhin zu den besten am Markt. Die AVB lassen sich flüssig lesen und sind gut zu verstehen. Es finden sich für meinen Geschmack etwas zu viele Verweise auf spätere Erklärungen, aber Bedingungen sind nun mal kein Roman.

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Basler hält sehr gut die Balance zwischen dem Versicherten und dem Kollektiv. So wird eine Einmalleistung in Höhe von 6 Monatsrenten (max. 10.000 Euro) nur dann bezahlt, wenn das Ende der BU-Leistung durch eine konkrete Verweisung möglich ist, weil die versicherte Person neue berufliche Fähigkeiten erworben hat. So wird das Engagement belohnt und das Kollektiv vor vielen Zahlungen bewahrt, die einfach fällig würden, weil ein Kunde nach 7 Monaten BU wieder fit wird.

Außerdem unterstützt die Basler freiwillige Reha-Maßnahmen mit bis zu 1.000 Euro. Das hilft auch wieder allen. Der Versicherte wird evtl. wieder gesund und der Versicherer muss dann evtl. nix mehr zahlen. Auch wieder gut für das Kollektiv und den Einzelnen.

Neue Leistung Wegfall des Krankengeldes

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Basler verfügt nach wie vor über eine sehr gute AU-Klausel, die auch ohne zeitgleiche Beantragung der Leistung wegen Berufsunfähigkeit leistet. Zusätzlich gibt es nun eine sogenannte Überbrückungshilfe. Diese greift erst, wenn die 36 Monate AU-Leistung aufgebraucht sind. Dann würde die Basler ohne Prüfung leisten, wenn ein privater oder gesetzlicher Krankenversicherer die Leistung einstellt, weil nach deren Definition eine BU vorliegt.

Die Überbrückungshilfe leistet für max. 6 Monate oder bis die Prüfung auf BU bei der Basler abgeschlossen ist. Sollte die Basler feststellen, dass der Kunde nicht BU ist, muss er erhaltene Leitungen aus der Überbrückungshilfe nicht zurückzahlen.

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Basler leistet bei Invalidität

Ebenfalls neu ist eine Leistung bei bestimmten Beeinträchtigungen. Das wären vollständige Taubheit oder Blindheit oder der Versicherte ist auf einen Rollstuhl angewiesen. In diesen Fällen wird für 12 Monate geleistet. Eine konkrete Verweisung ist aber möglich. Da die Basler auf die Befristung des Anerkenntnisses verzichtet, ist es für den Kunden durchaus hilfreich, wenn er bei eindeutigen BU-Fällen schnell an die Leistung kommt. Ob eine bedingungsgemäße BU vorliegt, darf ja dann in aller Ruhe geprüft werden. Für die Zukunft darf dieser Baustein gern um weitere Krankheitsbilder, wie z.B. bestimmte Krebsarten, ergänzt werden.

Sehr gut gefällt mir die Klarstellung, dass bei Azubis, wenn es für sie zum Vorteil ist, im BU-Fall bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeit für ein mit der Ausbildung verbundenes Berufsbild berücksichtigt würden.

Die Basler leistet beim Verlust von einem von sechs Pflegepunkten, was so kein Dutzend Versicherer hat. Wer sein Bein bis zum Oberschenkel für mehr als 6 Monate eingegipst hat, wird sich wahrscheinlich nicht mehr alleine anziehen können. Damit wäre er nach den Bedingungen pflegebedürftig.

Neue Erhöhungsoptionen

Erhöhungsoptionen sind ja vor allem bei jungen Kunden ein Thema. Oft sind aber Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer Immobilie weit entfernt. Die Basler bietet als erster Versicherer eine Erhöhung an, wenn ich das erste mal aus der elterlichen Wohnung ausziehe. So kann ich niedrig angesetzte BU-Versicherungen, die als Schüler abgeschlossen werden, schnell in eine vernünftige Höhe bringen.

Ebenfalls positiv zu werten ist, dass die Basler in den Bedingungen festgeschrieben hat, dass bei einem neuen Beruf eine Günstigerprüfung stattfindet. Eine Schlechterstellung ist nicht möglich. Allerdings behält sich die Basler vor, die Gesundheit erneut zu prüfen. In den meisten Fällen wird aber eine einfache Erklärung, dass sich der Gesundheitszustand seit Antragsstellung nicht verändert hat, ausreichen. Vertrieblich sollte der Vermittler hier nicht den Beitrag senken, sondern die Leistung erhöhen.

Unterm Strich ist es der Basler gelungen, den Tarif kostenneutral sinnvoll vertrieblich attraktiver zu machen.