Die Frage, ob ein Beamter berufsunfähig sein kann oder nicht, lädt sicherlich zu dem einen oder anderen Witz ein. Aber ich will das mal einigermaßen ausführlich klären. Denn immer wieder finde ich Artikel, die behaupten, es könne gar nicht sein, dass ein Beamter berufsunfähig ist.

Wann ist ein Beamter berufsunfähig?

Ich bin berufsunfähig, wenn ich außerstande bin meinen Beruf, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, zu mindestens 50% auszuüben. Also ist auch der Beamte berufsunfähig, wenn das zutrifft.

Wenn jemand behauptet, ein Beamter kann nicht berufsunfähig sein, dann heißt es oft, das ginge nicht, weil er keinen Beruf ausübt. Das ist soweit richtig. Ein Beamter bekleidet ein Amt. Wenn ich also oberflächlich dem Wortlaut der Berufsunfähigkeits-Versicherung folge, kann ein Beamter nicht berufsunfähig sein.

Ich muss aber, wie auch bei allen anderen Regelungen, dem Sinn folgen. Und dann ist es völlig egal, ob es ein Amt oder ein Beruf ist. Es reicht auch aus, einfach mal in die Bedingungen einer Berufsunfähigkeits-Versicherung zu sehen. Tatsächlich geht es auch nicht um meinen Beruf, sondern um die ausgeübten Tätigkeiten. Da aber „Regelmäßig-zum-Zweck-des-Unterhalt-Erwerbs-ausgeübte-Tätigkeiten-Versicherung“ noch bescheuerter als Berufsunfähigkeits-Versicherung klingt, spricht hier jeder vom letzten Beruf. Obwohl es korrekterweise die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeiten sind.

Und auch das Amt eines Beamten lässt sich ein einzelne Tätigkeiten unterteilen.

Wer entscheidet, ob ein Beamter berufsunfähig ist?

Das ist der zweite Denkfehler. Denn der Dienstherr versetzt den Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand. Aber da geht es um Dienstunfähigkeit. Ob der Beamte berufsunfähig ist, entscheidet der Versicherer. Und dem ist erstmal egal, ob der Dienstherr mich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Na gut, nicht komplett egal. Es ist ein starker Hinweis, dass auch Berufsunfähigkeit vorliegen könnte, aber halt kein Beweis. Um BU zu beweisen, muss ich meine Tätigkeiten aus gesunden Tagen beschreiben, eine gesundheitliche Einschränkung beweisen und dann darlegen, dass ich aufgrund der Einschränkung nur noch 50% der Tätigkeiten sinnvoll ausüben kann.

Das hört sich kompliziert an und das ist es auch. Deswegen lieber mal Stephan Kaiser anrufen. Der macht Leistungsfälle jeden Tag den ganzen Tag.

Unterm Strich

Der Beamte kann sehr wohl berufsunfähig sein. Er muss es aber dem Versicherer beweisen. Über eine sogenannte DU-Klausel gelingt der Nachweis leichter.