Aus aktuellem Anlass wollen wir über eine vermeintliche Kleinigkeit in Ihren Versicherungsbedingungen informieren.
Sie sind Hauseigentümer und besitzen eine Ölheizung? Stellen Sie sich vor, Sie wachen am Morgen auf und denken sich, es riecht hier doch eigenartig nach Öl. Beim Gang in den Heizraum sehen Sie die Bescherung: Öl ist aus dem Öltank ausgetreten und steht schon Zentimeter hoch in der Ölwanne. Was nun?

Feuerwehr im Einsatz

Sie alarmieren die Feuerwehr, diese rückt mit mehreren Fahrzeugen und einigen Feuerwehrmännern an. Nach einer ersten Sicherungsmaßnahme stellt die Feuerwehr fest, dass sie nicht die notwendige Ausstattung hat, um die ca. 5.000 Liter Fassungsvermögen des Öltanks ab zu pumpen.

Von daher muss eine professionelle Ölentsorgungsfirma kontaktiert werden. Diese Firma rückt mit Kran, Lastwagen und leeren Öltanks an, um das Abpumpen des Öls vorzubereiten und durchzuführen.

Nach einigen Stunden ist der große Trubel wieder vorbei und Sie sind froh, dass Ihnen geholfen wurde.
Doch wer übernimmt nun die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr und für die Dienstleistung der Ölentsorgungsfirma, die in diesem Fall auch ganz schnell 20.000 € und mehr betragen können?

Im besten Falle übernimmt das Ihre eigene Haftpflicht!

In aktuellen und guten Versicherungsbedingungen ist heute die Gewässerschadenhaftpflicht bei ausgewählten Versicherern ohne Mehrbeitrag mit eingeschlossen.

Unser Tipp an Sie lautet heute: Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice doch mal auf diesen Punkt hin. Sollten Sie sich nicht sicher sein, dann sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen das mit Ihnen.

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