Traditionell gibt es zum Jahresende wichtige Stichtage zu beachten. Nicht nur, dass viele Versicherungen bald wieder die Jahresrechnung senden, nein es können auch wichtige Verträge wieder mal neu justiert werden. Beachten Sie deshalb die nachfolgenden Termine.

Auto-/Kfz-Versicherung zum 30.11.2018 kündbar

Wie jedes Jahr rückt zum Jahresende der Stichtag für den möglichen Wechsel der Kfz-Versicherung näher. Mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Jahresende können Sie zu einem anderen Versicherer wechseln. Versicherungs-Makler sind als ungebundene Versicherungsexperten in der Lage, den gesamten Markt der Versicherer „ins Haus zu bringen“. Ob sich für Sie ein Wechsel lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein unverbindlicher Vergleich lohnt sich aber auf alle Fälle, da die möglichen Ersparnisse schnell in die Hundert Euro gehen können und das bei gleichen oder sogar besseren Leistungen. Sollte Ihr Versicherer den Jahresbeitrag erhöhen, haben Sie sogar die Möglichkeit auch noch nach dem 30.11. Ihre Versicherung noch zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht bei der privaten Krankenversicherung auch noch nach dem 30.09. möglich.

Die Krankenversicherung ist regelmäßig Inhalt zahlreicher Diskussionsrunden im Fernsehen. Nicht ohne Grund ist Sie doch auch eine der wichtigsten und teuersten Versicherungen. Hier gilt für Privatversicherte: Falls Ihr Krankenversicherer die Beiträge erhöht oder sich die Leistung ändert, haben Sie auch nach dem Stichtag 30.09. noch die Möglichkeit, Ihre Versicherung zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Die Frist zur Handlung beträgt dafür zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Kommt die Kündigung rechtzeitig bei der Versicherung an, endet der Vertrag mit Beginn des neuen Beitrags. Da in Deutschland die Versicherungspflicht gilt, müssen Sie als Versicherter eine lückenlose Krankenversicherung nachweisen. Die Kündigung wird deshalb nur gültig, sofern Sie entweder bis zum Ende des aktuellen Vertrags oder spätestens innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung des Vertrages einen anderen Versicherungsschutz nachweisen.

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Titelbild: ©candy1812