Was ist eigentlich heute, wenn mir gestern etwas zugestoßen wäre?
Eine Frage die uns Alle betrifft und über die sich schon viele Menschen Gedanken gemacht haben. Die Statistik beweist allerdings, nur die Wenigsten haben dies auch wirklich sinnvoll und umfassend geregelt.

Jeden Tag passieren Dinge mit denen morgens beim Verlassen des Hauses keiner gerechnet hat. Warum auch. Der Kölner sagt so schön: „Et hätt noch emmer joot jejange“ („Es ist bisher noch immer gut gegangen.“)
Wenn nun aber doch mal etwas Schlimmeres passiert, was ist dann? Wie ergeht es meiner Familie? Wie handelt mein Ehe- oder Lebenspartner dann? Wie soll medizinisch mit mir umgegangen werden? Haben wir schon mal ernsthaft darüber gesprochen?

Los geht’s, das sollte jetzt mal geregelt werden, denn hier gilt: Vorher ist besser als hinterher!

 

Was passiert denn im Fall-X?

Was passiert, wenn ich aufgrund eines Unfalls, Herzinfarktes oder Schlaganfalls ins Krankhaus komme und nicht mehr ansprechbar bin? Die behandelnden Ärzte werden sehr schnell nach einer Patientenverfügung fragen. Dies ist gesetzlich auch gewollt und es hilft dem Arzt mich richtig zu behandeln. In dieser Verfügung ist geregelt wie mit mir medizinisch umgegangen werden soll, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin mich dazu zu äußern.

Fragen zu lebenserhaltenden Maßnahmen wie Ernährung, Flüssigkeitszufuhr und so weiter stehen zwar erst bei einer weiter führenden Behandlung an. Aber die Gabe von Blut, Spenderorganen oder Wiederbelebungsmaßnahmen sollten schnell geklärt werden können. Habe ich dann keine explizite Patientenverfügung, muss das irgendjemand entscheiden. Ist das nicht eindeutig geregelt, kann es zu einer gesetzlichen Zwangslösung in Form eines Betreuers kommen.

Eine solche Verfügung ist im Übrigen auch für die Arztkommunikation in einem solchen Fall hilfreich: Der Arzt darf aufgrund seiner Schweigepflicht keine generelle Auskunft erteilen, z.B. wenn mein volljähriges Kind, mein Vater oder meine Mutter im Krankenhaus liegen und ich über den Gesundheitszustand informiert werden will.

 

Was passiert im Pflegefall mit mir?

Was passiert eigentlich, wenn ich nach einem solchen Ereignis nicht mehr wirklich fit werde, wenn ich zukünftig als Pflegefall am Leben teilnehme? Wer entscheidet über meinen Aufenthaltsort und meine Versorgung? Auf mein freitägliches Fläschchen Feierabendbier will ich doch dann eigentlich auch nicht verzichten. Es gibt hierfür unzählige Beispiele, nicht nur in prominenten Sportler-Famillien.

Vor gar nicht allzu langer Zeit ging hierzu der Fall eines Familienvaters durch die Medien, der keine Zeit mehr zur Regelung seiner Nachfolge hatte: Nach dem Unfall des Familienvaters wurde von Gericht ein Betreuer eingesetzt, weil es keine Betreuungsverfügung in der Familie gab. Dieser hatte sich dann um alles Rechtliche gekümmert.

Das Familienkonto wurde plötzlich zum Sperrkonto. Die Ehefrau hatte in der Folge also keinen alleinigen Zugriff mehr auf das gemeinsame Konto der Familie. Jede Ausgabe wurde musste ab diesem Zeitpunkt dem Betreuer vorgelegt und nachgewiesen werden. Auch die Leistung aus der gemeinsamen Unfallversicherung stand der Familie plötzlich nicht wie geplant zur

Verfügung, sondern wanderte auf ein Sperrkonto. Dieser Fall zeigt sehr nachdrücklich: Es ist falsch, wenn ich davon ausgehe, dass mich meine Ehefrau oder mein Ehemann automatisch vertritt und für mich entscheiden kann.

Wenn mir etwas passiert ist, ist der Zugriff aufs gemeinsame Konto natürlich nur ein Gedanke, der einem in den Kopf kommt. Was ist mit den anderen Entscheidungen, die wir bisher als Paar zu zweit getroffen haben? Alles was bisher gemeinsame Themen waren, muss dann ja von meinem Partner allein entschieden werden. Sind diesem überhaupt alle Vorgänge bekannt? Weiß dieser Bescheid, was es wie und wo gibt?

Und dann stellt sich letztendlich auch die Frage: Ist dieser sich sicher bei seinen Entscheidungen?

„Hätte er / sie das so gewollt“, hört man dann  immer wieder mal als Gedankengang.  Es geht also eindeutig auch um eine Entscheidungshilfe für meine Liebsten!

 

Was ist im schlimmsten Fall?

Konsequenterweise stellt sich auch die Frage, was passiert im Falle meines Ablebens. Niemand wird in solch einer Situation routiniert agieren können. Drum wäre es doch aber gut, wenn meine Liebsten genau wüssten was zu tun ist und vor allem in meinem Sinn ist. Ein Testament regelt, wie mit dem Erbe umgegangen werden soll.

Damit lege ich heute schon fest ‚WER, WAS, WANN bekommen soll und wer nicht. Wenn nichts geregelt ist, gilt die gesetzliche Erbfolge! Will ich diese? Ist meine Familienentwicklung so eindeutig, dass die gesetzliche Erbfolge meiner Überzeugung entspricht?

 

Drei Dokumente, die das Wichtigste regeln – aber eben nicht alles!

Es sind viele Fragen, mit denen man sich beschäftigen sollte. Am Ende sind es aber nur drei Dokumente, die für die wichtigsten Regelungen nötig sind.

Die Patientenverfügung regelt, wie mit mir im Notfall umgegangen werden soll. Eine General-Vollmacht sichert die Handlungsfähigkeit für meine Angehörigen.

Das Testament (Nachlassverfügung) organisiert alles nötige nach meinem Tod, was nicht über die gesetzliche Erbfolge organisiert wäre.

Was damit aber noch nicht gelöst ist, sind die vielen Kleinigkeiten, die im Fall-X plötzlich zu großen Herausforderungen werden:

Die wichtigsten Informationen zu meinem Leben, sollten kurzfristig greifbar sein. Das sind z.B. die Passwörter zu Onlineseiten oder auch die Information wo sich wichtige Unterlagen wie Fahrzeugbriefe und Mietverträge befinden.

All das, und vieles mehr, lässt in einem einzigen Paket lösen: Mit dem Fall-X-Paket!

 

Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem BSC-Finanzberater oder unter

www.derfallx.de

 

Titelbild: ©Lothar Drechsel / Fotolia.com