Zwei Aussagen fallen dem gewöhnlichen Bürger sofort ein, wenn das Gespräch auf das Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt. Sie sind zu teuer und sie zahlen im Zweifel nie. Man möchte hier nicht einmal von Vorurteilen sprechen, finden sich doch Belege für das eine oder andere. Die Beiträge sind tatsächlich umso höher, je notwendiger man eine Versicherung zur Risikoabsicherung hat. Denn die Wahrscheinlichkeit, mit der dieses Risiko eintritt, ist ein wesentlicher Faktor zur Berechnung der Beiträge.

Tritt ein Ereignis häufig ein, dann ist es relativ teuer, auch wenn der einzelne Schadenfall keine hohen Kosten verursacht. Umgekehrt führt ein kostspieliges Ereignis nicht unbedingt zu einer hohen Prämie, wenn es nur sehr selten eintritt. Deshalb ist eine Haftpflicht-Versicherung auch dann relativ günstig, wenn sie Schäden in mehrfacher Millionenhöhe absichert, da es eben relativ unwahrscheinlich ist, dass der Versicherungsnehmer einen solchen Schaden verursacht.

Warum sind die Berufsunfähigkeitsversicherungen so teuer?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist relativ teuer, weil das Ereignis sehr wahrscheinlich eintritt und der zu erwartende Schaden auch hoch ist. Je gefährlicher der Versicherer den Beruf einstuft, desto höher ist die Prämie.
Würde der Versicherer nicht zwischen den Berufen unterscheiden, wäre die Prämie für alle gleich hoch, da die weniger riskanten Berufe die anderen Risiken ausgleichen würden.

Tatsächlich ist es aber so, dass die Versicherer in viele verschiedene Berufsgruppen mit eigener Prämienrechnung einteilen, so dass die Versicherung für viele Menschen unbezahlbar geworden ist. So entsteht leicht der Eindruck, dass sie – so das erste erwähnte Vorurteil – für niemanden mehr bezahlbar ist. Das nennt man selektive Wahrnehmung.

Leisten die Berufsunfähigkeitsversicherungen nie?

Der zweite Vorwurf, Versicherungen würden nie leisten, ist auch recht weit verbreitet. Diese Kritik wird wahrscheinlich dadurch bedingt, dass den meisten Menschen die Funktionsweise einer Versicherung nicht bis ins Detail bekannt ist. So gibt es eine genau definierte Sache, die versichert ist, wie zum Beispiel Hausrat; außerdem eine versicherte Gefahr, die für den Schaden verantwortlich sein muss, um eine Versicherungsleistung auszulösen.

Bei der Hausrat-Versicherung ist das zum Beispiel Leitungswasser. Wenn Kinder beim Baden das Badezimmer unter Wasser setzen, ist das kein versicherter Schaden, selbst wenn eine versicherte Sache dabei zerstört würde.Was dem Fachmann logisch erscheint, kommt dem Laien als Leistungsverweigerung vor.

Wo liegt die Gefahr?

In der Absicherung der biometrischen Risiken wird die Angelegenheit noch ein wenig abstrakter. Zum einen, weil die Definition der versicherten Gefahr nicht einfach abzugrenzen ist. Ob eine Berufsunfähigkeit von 55 oder 45 Prozent vorliegt, werden auch Experten kontrovers diskutieren können.

Zum anderen wird das Verständnis erschwert, weil hier auch Emotionen mitschwingen. Der Kunde, der eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeits-Versicherung möchte, kann für gewöhnlich kein Einkommen mehr erzielen oder muss dies mit Existenzängsten und eventuell unter Schmerzen tun. Wenn in dieser Situation der Versicherer die Leistung verweigert, weil nach seinen Bedingungen keine BU vorliege, dann ist es verständlich, dass der Kunde sein Leid in die Welt hinaus trägt.

Umgekehrt wird der Kunde, der anstandslos seine Rente erhält, sein Glück der Welt eher verhalten kundtun, weshalb eben der Eindruck entsteht, das Versicherer nie leisten.

Und zu guter letzt ist die Antragsstellung sehr kompliziert. Ohne einen Experten an der Seite, wie z.B. Stephan Kaiser vom BU-Expertenservice, ist das sehr schwer bis unmöglich.

Leistung schon bei Krankschreibung

An dieser Stelle kann die Arbeitsunfähigkeits- Klausel, die schon bei einer Krankschreibung von sechs Monaten Leistung verspricht, eine große Hilfe sein. Die Definition ist einfach und verständlich. Kann mit Hilfe von Krankschreibungen nachgewiesen werden, dass man für sechs Monate arbeitsunfähig war, erhält man eine Rente.

Liegen nur für fünf Monate die entsprechenden Nachweise vor, erhält der Versicherte nichts. Ist ja kein Krankentagegeld.

Durch diese Transparenz wird Vorwürfen, der Versicherer leiste nicht, obwohl er müsse, der Boden entzogen. Das gilt selbstverständlich im Extremfall nur für die Anbieter einer AU-Klausel der sogenannten dritten Generation. Hier sind die Unterlagen zur Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht notwendig und der Versicherer kann das Vorliegen des Leistungsauslösers nicht an einer eigenen Definition überprüfen.
Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit für zusammenhängende sechs Monate ist völlig ausreichend, um Leistung auszulösen. So hat der Versicherer keinerlei Möglichkeiten, die Auszahlung zu verzögern, indem er vom Kunden verlangt, irgendwelche Formulare auszufüllen, wozu er aufgrund seines Gesundheitszustandes eher nicht imstande ist.

Die AU-Klausel könnte also nicht nur eine Erleichterung für den Kunden darstellen, zu seiner Leistung zu gelangen. Es könnte auch mittelfristig gelingen, den Ruf der Berufsunfähigkeitsversicherungen dadurch wieder ein wenig aufzupolieren.

Vorteile auf allen Seiten…

Was die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft, so wird die AU-Klausel nicht rückgängig machen können, was die Berufsgruppen-Differenzierung entfesselt hat. Allerdings gibt es auch hier wenigstens zwei Punkte zu nennen, die dem Versicherer zumindest mittelfristig eine Kostenersparnis versprechen.
Erstens zeigt sich, dass die temporäre Leistung aus der AU-Klausel nichts anderes ist als ein befristetes Anerkenntnis. Zum Ende muss der Kunde beweisen, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn er weiterhin eine Rente erhalten möchte. Der Versicherer spart also, weil er zunächst keine hohen Rücklagen bilden muss. Und vielleicht, weil eine BU nach Ablauf von 18 Monaten eventuell schwieriger zu beweisen sein wird als zu Beginn. Was allerdings wiederum nachteilig für den Kunden ausfallen kann.

Der zweite Vorteil für den Versicherer könnte auch ein Vorteil für den Kunden sein.

Eine Arbeitsunfähigkeit tritt grundsätzlich schneller ein als eine Berufsunfähigkeit, da das eine als vorübergehend und das andere als dauerhaft definiert ist. Wenn nun die Kunden schon bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit dem Versicherer Meldung machen, dann hat dieser die Möglichkeit, den Kunden durch Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen oder durch gezieltes Rehabilitations-Management zu unterstützen und so eine dauerhafte Berufsunfähigkeit zu vermeiden.

Auch hier besteht für den Versicherer die Möglichkeit, Kosten zu reduzieren. Allerdings stünde er nicht als ewiger Nein-Sager da, also als berechnendes Unternehmen, das die Leistung verweigert oder einstellt. Er hülfe dagegen dem Kunden, wieder gesund zu werden oder wieder eine Arbeit zu erlangen, um eigenständig leben zu können.

Umfassendes REHA-Management wäre der Knaller!

Um das voranzutreiben, fehlt es bei den Versicherungs-Unternehmen noch reichlich an Erfahrung. Sie müssten auch investieren, um ein sinnvolles und leistungsstarkes Reha-Management zu installieren.
Und selbst dann bliebe abzuwarten, ob die AU-Klausel tatsächlich das Image der Versicherungsbranche heben und gleichzeitig helfen könnte, Kosten zu sparen. Allerdings verfügt diese Klausel über Marktpotenzial. Schon jetzt versteht sie der Kunde als deutliche Verbesserung gegenüber dem gewöhnlichen BU-Schutz. Vielleicht gibt es also doch noch Hoffnung für die Berufsunfähigkeitsversicherung, so wie wir sie kennen.