Die Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung ist stark mit dem Grundgedanken von Versicherungen verknüpft. Versicherungen sind nämlich im Grundgedanken eine zutiefst soziale Einrichtung. Ein Kollektiv sichert seine Individuen gegen finanzielle Risiken, die im Einzelfall unvorhersehbar sind. Und darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, die einzelne Existenz zu gefährden. Durch die Menge der versicherten Risiken im Kollektiv wird die Eintrittswahrscheinlichkeit kalkulierbar und lässt sich in eine Prämie umrechnen. Je größer die Anzahl der Versicherten, desto exakter ist die Rechnung und desto stabiler ist der Schutz. Ein Kollektiv von 100.000 Versicherten wird ein hoher Schadenfall weniger stören, als wenn 100 Personen das Risiko unter sich aufteilen.

Versicherer sind Wirtschaftsunternehmen

Ohne die Bedeutung der Versicherungsunternehmen als Risikoträger für die Gesellschaft schmälern zu wollen, sind diese aber eher beiläufig sozial und in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen. Und als solches muss es Gewinne produzieren.

Unter diesem Gesichtspunkt ist es logisch, dass jeder Versicherer sich die günstigsten Risiken einkaufen möchte. Dazu bietet er günstigere Prämien an für alle, die eine Garage haben. In diesem Moment teilt er das einheitliche Kollektiv in zwei Hälften. Das einfache Beispiel aus der Autoversicherung zeigt: Alle anderen Unternehmen müssen nun nachziehen. Ansonsten kommen nur noch die Laternenparker, die eine höhere Schadenquote aufweisen. Dadurch kippt die Kalkulation, die auf einem gemischten Kollektiv basiert, und der Tarif geht langsam kaputt.

Gründe für die Berufsgruppendifferenzierung: Die Jagd nach dem perfekten Kollektiv

In der Berufsunfähigkeits-Versicherung nennt man dieses Phänomen Berufsgruppendifferenzierung. Dabei wird das Kollektiv aber schon längst nicht mehr nur zweigeteilt. Manche Versicherer arbeiten mittlerweile mit 20 oder mehr Berufsgruppen. Das führt dazu, dass die guten Risiken sich sehr günstigen Schutz einkaufen können, den sie der statistischen Wahrscheinlichkeit nach nicht so sehr benötigen, wie die schlechten Risiken, die sich aber die Beiträge nicht leisten können, da sie ja ein Kollektiv mit den anderen schlechten Risiken bilden.
Diese Entwicklung gefährdet sogar die bestehenden Tarife, die noch aus durchmischten Kollektiven bestehen. Da gute Risiken jetzt günstiger zu versichern sind, bleiben in den alten Beständen nur noch die körperlich Tätigen oder die, die aufgrund von Erkrankungen keinen neuen Vertrag bekämen. Und so wird auf Dauer die Kalkulation in den alten Tarifen nicht mehr aufgehen.

Verteuerung durch Verbesserung

Eine zweite Entwicklung ist vielleicht sogar ursächlich für die Berufsgruppendifferenzierung.
Da Verbraucherschützer und Rating-Unternehmen in guter Absicht von den Versicherern forderten, den Versicherungsschutz zu verbessern, wurden die Tarife für die bestehenden Kollektive zu teuer.
Für die guten Risiken ist guter Schutz preiswert darstellbar. Für die schlechten nicht. Die Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung muss bezahlbar sein. Die Gegenwart ist es nicht.

Die körperlich Tätigen bilden heute sozusagen eine „Bad Bank“, die es ermöglicht, dass die Berufsunfähigkeits-Versicherung auf diesem hohen Niveau für die Akademiker und kaufmännisch Tätigen weiter rentabel funktionieren kann. Diese Aufsplittung der Kollektive wird sich ohne staatlichen Eingriff nicht rückgängig machen lassen.

Da die Absicherung der Arbeitskraft aber eine enorm wichtige soziale Funktion inne hat, ist es wichtig, hier Lösungen zu finden, die allen Berufsgruppen einen bedarfsgerechten Schutz bieten. Und wenn die erste Entwicklung – die Aufsplittung der Kollektive – nicht zu stoppen ist, dann muss man die zweite Entwicklung angehen.

Drei Wege in die Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Für eine Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung muss diese also schlechter werden. Sie muss weniger leisten. Dabei kann man drei Wege gehen.

– Geringerer Leistungsumfang
– Anrechnung staatlicher Leistung und Hinzuverdienst
– Temporäre Leistung.

1. Schlechterer Leistungsauslöser

Der erste Weg wäre der einfachste. Man würde parallel zu der Premium-BU-Welt für junge und gesunde Akademiker eine
Low-Fi-Welt errichten für alle körperlich Tätigen. Hier gibt es keine Leistung bei vorübergehenden Krankschreibungen oder Wiedereingliederungshilfen. Hier gibt es noch einen Prognosezeitraum von 18 Monaten und abstrakte Verweisbarkeit. Das Problem hierbei ist: Je schlechter der Schutz wird, desto unsinniger wird es. Und bleibe ich bedarfsgerecht, wird der Schutz unbezahlbar bleiben, da das Kollektiv sich auch hier nicht mit den guten Risiken mischen wird.

Oder man verabschiedet sich davon, seinen Beruf abzusichern, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, und versichert die Erwerbsfähigkeit. Das kann durchaus bedarfsgerecht sein, wenn ich bereit bin, im Falle einer Berufsunfähigkeit umzuschulen und über genügend Rücklagen verfüge, um diesen Zeitraum zu überbrücken. Die Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung wäre also eine Verschlechterung. Eine flächendeckende Lösung ist es aber sicherlich nicht.

2. Leistung von Dritten wird angerechnet

Der zweite Weg ist sehr bedarfsgerecht und bliebe wohl auch bezahlbar, allerdings gibt es derzeit kein Produkt am Markt, das den Anforderungen gerecht würde. Es gab schon einmal eine BU-Versicherung, die staatliche Leistungen angerechnet hat und die Leistung entsprechend kürzte. Dieser Ansatz sollte wieder aufgegriffen und verfeinert werden.

Das Produkt müsste gewährleisten, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit in etwa das alte Gehalt weitergezahlt würde. In der Praxis würde das auch bedeuten, dass der Versicherer bei rückwirkender Anerkennung bei Arbeitnehmern in den ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung leistungsfrei bliebe.

Das wäre auch vollkommen in Ordnung, da hier ja auch kein Bedarf entstünde.

Ebenso würde Arbeitslosengeld oder Hinzuverdienst angerechnet werden. Im Detail gäbe es hier noch einiges zu regeln.
Für den Vertrieb wäre interessant, dass sinnvollerweise jährlich das Gehalt gemeldet werden müsste, um den Versicherungsschutz anzupassen. So gäbe es immer wieder Anlass zu einem Beratungstermin.
Hier ist insgesamt noch viel Platz für Wünsche und Anregungen, da ein solches Produkt noch nicht vorhanden ist und bisher auch noch kein Versicherer sich dafür begeistern kann. Derzeit ist eben noch mit der klassischen BU Geld zu verdienen. Da muss man kein Geld in die Entwicklung eines neuen Produktes stecken, dessen Erfolg wenigstens zweifelhaft ist.

3. Zeitlich beschränkte Leistung

Der dritte Weg ist schon bekannt. Es gab bereits mehrer Anbieter, die eine sogenannte temporäre BU im Programm hatten.

Heute gibt es keinen mehr…

Eine temporäre Berufsunfähigkeits-Versicherung ist eigentlich eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung mit einem Baustein, der bei Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für drei Jahre, die versicherte Rente leistet. Nach Ablauf des Zeitraums wird auf Erwerbsunfähigkeit geprüft. Liegt diese vor, wird die vereinbarte Rente geleistet. Wenn weiterhin „nur“ BU vorläge, wird die Rentenleistung eingestellt.

Dieser Weg ist äußerst bedarfsgerecht. So gäbe es eine Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Umschulungen wären möglich

Berufsunfähigkeit bedeutet ja per Definition, dass ich meinen Beruf, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann. Ich kann aber noch durchaus in der Lage sein, einen anderen Beruf Vollzeit auszuüben. Und sollte das der Fall sein, dann würde ich das höchstwahrscheinlich auch tun. Denn was ein gesunder Mensch nur schwer verstehen kann:
Wer berufsunfähig ist, wäre am liebsten wieder gesund und würde arbeiten. Und klappt das mit der Gesundheit nicht, dann wenigstens wieder arbeiten und eigenständig leben können.

Berufsunfähigkeits-Versicherung als Überbrückungsleistung

Ist hier der Wille und das Können vorhanden, umzuschulen, so sind drei Jahre Rentenleistung eine große Hilfe, um die
Lehrjahre finanziell zu überbrücken. Sollte ich aber innerhalb der drei Jahre und auch darüber hinaus nicht in der Lage sein, einen anderen Beruf zu erlernen, um wieder meinen Unterhalten selbst bestreiten zu können, dann ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass sogar eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen könnte. Und in diesem Fall würde ich weiterhin meine Rentenleistung bekommen.

4. Reha-Maßnahmen und Casemanagement

Als vierter Weg wäre es wichtig, dass die Versicherungsunternehmen beginnen, Verantwortung für die Gesundheit und die berufliche Entwicklung ihrer Kunden zu übernehmen. Das entspräche nicht nur dem eingangs erwähnten sozialen Grundgedanken der Versicherung, sondern würde den Gesellschaften gleichzeitig ein höheres Ansehen verschaffen und die durchschnittliche Leistungsdauer verringern. Hier steckt großes Potential, weshalb schon erste Unternehmen in den Bedingungen Hilfestellungen im Leistungsfall festschreiben.

Keine finanzielle Unterstützung, sondern echte Hilfe, wäre die Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Damit ist weniger eine Wiedereingliederungshilfe in Form einer Einmalzahlung gemeint als vielmehr die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Fortbildungsmaßnahme oder Umschulung. Ebenso wäre es denkbar, dem Versicherten im Leistungsfall geeignete Rehabilitationsmaßnahmen zu vermitteln und zu finanzieren.

Das eine würde dabei helfen, wieder eine Arbeit zu finden, das andere, wieder gesund zu werden.

In beiden Fällen wäre der Versicherer aus der Leistungspflicht entlassen. Und in keinem von beiden Fällen wäre der Kunde deswegen böse. Im Gegenteil wäre er vermutlich sogar dankbar, dass der Versicherer geholfen hat, wieder gesund zu werde oder eine Arbeit zu finden. Es wäre also eine klassische Win-win-Situation.

Therapien statt Leistungsausschlüsse wäre die Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Dieser Gedanke ließe sich dahingehend ausweiten, dass die Versicherer ihren Kunden Kurse anbieten, in denen sie lernen, mit Vorerkrankungen umzugehen. Das wäre eine spannende Alternative zu Ausschlüssen.
So hätte das Unternehmen eine gewisse Kontrolle über das Fortschreiten des vorliegenden Gebrechens. Gleichzeitig wäre es wieder nah am Menschen! Und für ihn da!

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob den deutschen Versicherer die Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung am Herzen liegt. Vielleicht muss sie erst komplett vor die Wand fahren. Dann können die Gesellschaften mit der Entwicklung neuer Lösungen beginnen. Vielleicht findet schon früher ein Umdenken statt. Solange die „Bad Bank“ der schlechten Risiken weiter wächst und hier als Alternative zur BU nur Ausweichprodukte angeboten werden, die zwar Grundfähigkeiten oder schwere Krankheiten absichern, aber nicht das Einkommen, wird die Berufsfähigkeits-Absicherung mehr und mehr zu einem Luxusprodukt verkommen. Und immer weiter an Relevanz verlieren. Die Zukunft der Berufsunfähigkeits-Versicherung steht dann in den Sternen.

Dass es schon heute kaum noch Vertrauen in dieses Produkt gibt, zeigt die aktuelle Diskussion über mögliche staatliche Lösungen. Für die Gesellschaft und für die Versicherer wäre es am Besten, wenn die Privatwirtschaft das Problem selbst in den Griff bekäme. Staatliche Lösungen sind nicht unbedingt für Qualität bekannt.